Ein Flughafen mit drei Flugzeugen auf dem Rollfeld

Luftsicherheit

Zum Auftakt der vierzigsten Runde stellen wir die Frage: „Wie bewerten Sie den Tarifabschluss für die Luftsicherheit? Halten Sie die Verstaatlichung für wahrscheinlich? Und was müsste getan werden, um das zu verhindern?“

Im Interview mit:


Eine kurze Einleitung:

Die jüngsten Streiks in der Luftsicherheit bei den Kontrollen haben den Fokus der Öffentlichkeit mal wieder auf das Sicherheitsgewerbe gelenkt. Kritiker bemängeln jedoch, dass der Tarifabschluss mit der Gewerkschaft ver.di nur die oberen Lohngruppen begünstige und die in der Branche ohnehin vergleichsweise gut bezahlt werden aber die klassischen Wachleute bei sehr geringen Tariflöhnen bleiben. Des Weiteren befeuert der Tarifabschluss bei der Bundespolizei erneut die Idee, die Luftsicherheitskontrollen zu verstaatlichen, beispielsweise über eine Anstalt öffentlichen Rechts, wie es Arnd Krummen vom Vorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kürzlich vorgeschlagen hat. Das kann unmöglich im Sinne der Branche sein. Wie bewerten Sie diesen Tarifabschluss? Halten Sie die Verstaatlichung für wahrscheinlich? Und was müsste getan werden, um das zu verhindern?

Dirk Dernbach

Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG
Mehrwöchige vs. dreijährige Ausbildung – der höhere Lohn ist schwer vermittelbar
Laut Google ist „Streik“ ein gesetzlich zulässiges Arbeitskampfmittel der Gewerkschaft zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen. Wie also kann man seinen Forderungen mehr Nachdruck verleihen als an Objekten, bei denen Streiks eine Vielzahl von Menschen beeinträchtigt und die in den Medien hohe Aufmerksamkeit erzielt? Da haben Flug- und Schifffahrtshäfen bestimmt eine exponierte Position. Und da am Schluss der Flug- oder Schiffsreisende die Mehrkosten trägt, wären diese Objekte auch meine erste Wahl – wenn ich Gewerkschafter wäre. Somit haben sich die Löhne für Tätigkeiten am Flughafen eher gewerkschaftspolitisch entwickelt. Jedoch ist schwer vermittelbar, dass man mit einer „mehrwöchigen“ Ausbildung zum Luftsicherheitsassistent einen höheren Lohn erzielt als mit einer dreijährigen Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Vom Déjà-vu mal ganz abgesehen, erschließen sich mir die Vorteile einer „Verstaatlichung“ noch nicht. Hat die Bundespolizei nicht vor ein paar Jahren Leistungen privatisiert? War da nicht was mit einer hohen Ausfallquote wegen Krankheit bei den Beamten, die am Flughafen eingesetzt waren und die keinen „Fummeldienst“ ausüben wollten? Wenn jetzt eine „Gesellschaft“ gegründet werden soll, hätte diese etwa nicht dieselben Personalprobleme, die seit geraumer Zeit die gesamte Sicherheitsbranche hat? Neue Ideen zu haben, finde ich erst einmal gut; sie bringen aber in der Regel auch Probleme mit sich. Erst wenn diese Probleme alle gelöst sind, wird aus einer Idee eine gute Idee. Und bis dahin mache ich mir darum keine Gedanken.

Marcus A. Karallus

Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH
Nur eine strukturelle Frage der Organisation
Grundsätzlich ist ein hoher Tarifabschluss für die Branche positiv, denn nach dem jahrelangen „Da ist doch bestimmt noch Luft nach unten“ signalisiert das den Auftraggebern, das gut ausgebildete und regelmäßig weitergebildete Kräfte ein entsprechendes Entgelt erhalten müssen. Es ist freilich ebenso an der Zeit, dass auch andere qualifizierte Tätigkeiten in der Branche genauso gut bezahlt werden, sodass ein Vollzeitbeschäftigter nicht „aufstocken“ muss, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Hamburg unterhält bereits mit den Angestellten im Polizeidienst (AiP) eine Möglichkeit, staatliche Verantwortung außerhalb des Beamtenrechts „outzusourcen“, aber trotzdem weiter direkte hoheitliche Kontrolle zu vollziehen. Die AiP sind bereits operativ tätig im Objektschutz, im Verkehrsordnungsdienst sowie in der „Lokalen Präsenz“. Mit einer Schulung nach § 5 LuftSiG (11.2.3.1a der VO(EU) 2015/1998) oder § 8 LuftSiG (11.2.3.1b, 11.2.3.3, 11.2.3.4 der VO(EU) 2015/1998) könnten dann AIP des Bundes auch an Flughäfen eingesetzt werden. Der Übergang zwischen Privaten und AIP wäre wahrscheinlich nur eine strukturelle Frage der Organisation, denn es sind keine systemischen Probleme zu erkennen. Fragt sich eigentlich nur noch, warum nicht „verstaatlicht“ wird. Und damit gelangen wir zum „Glaskugel-Prinzip“: Warum wurde überhaupt privatisiert? Durch die Ausbildung an der Röntgen-Gepäckprüfanlage (R-GPA) sowie den wiederkehrenden Eignungsfeststellungen gibt es eine Unsicherheitskomponente, die dauerhafte Beschäftigung zu gewährleisten. Denn was geschieht mit AiP, die die Eignungsfeststellung nicht bestehen? Werden sie dann in den Objektschutz versetzt? Oder warum sollte grundsätzlich die Motivation da sein, die Fluggastkontrolle durchzuführen, wenn man für den Objektschutzdienst dieselben Bezüge erhält, aber ohne den Druck am Flughafen? Welche Dynamik könnte erzeugt werden, wenn gegebenenfalls eine Zulage bezahlt wird? Die private Sicherheit ist durch das einzelne Engagement der Mitarbeiter und Unternehmer sowie der Verbandsarbeit meist reaktionsfähiger aufgestellt, um auf besondere Ausbildungsanforderungen wie der sich durch Corona im Wandel befindlichen privaten Luftfahrt zu reagieren.

Michael Metz

Niederlassungsleiter Rhein-Main & Niederlassung Süd bei Apleona Security Services
Nicht nur die Tarife, sondern auch die Verträge in den Blick nehmen
Grundsätzlich ist die Aufgabe der Regierung, Regelungen in der Zusammenarbeit unter den Sicherheitsorganen zu organisieren und zu regeln. Ob es eine staatliche Organisation sein muss, die die Sicherheit am Flughafen gewährleisten soll, bezweifele ich. Auch in anderen Interview-Runden habe ich bereits darauf hingewiesen, dass ein geordnetes Miteinander und die Intensivierung der unterschiedlichsten Organisationen (in diesem Fall Zoll, Bundespolizei, Sicherheitsdienst, Rettungsdienst, Feuerwehr usw.) notwendig und richtig ist. Warum sollte ein spezialisiertes Sicherheits-Unternehmen mit professionellen Kolleginnen und Kollegen an den Kontrollstellen weniger geeignet sein, als öffentliche Stellen? Zur Inflation kommt noch die bislang über zwei Jahre dauernde Pandemiezeit, die zusätzlich dazu beitragen wird, dass die Fluggastzahlen vermutlich nicht wie vor Covid-19 sein werden. (Gespartes ist aufgebraucht, und durch die Inflation steigen die Kosten). Ansatz in der Betrachtung wäre nicht nur der Tarifvertrag, sondern auch angemessene Verträge der Vergabestellen und der Sicherheits-Dienstleister. Dies sind Bedingungen und Verträge, die von Regierungen und öffentliche Stellen geregelt, kontrolliert und in der Kooperation optimiert werden müssen, um einen gesunden Wettbewerb der Sicherheits-Dienstleister zu gewährleisten. Ein Beispiel: Falls die Vergabe des Auftrags übermäßig an den Preis gekoppelt ist, wäre der günstigste Sicherheits-Dienstleister der künftige Auftragsnehmer. Sollte es aber das Ziel sein, den Günstigsten oder den Besten auszuwählen? Ein rein rhetorische Frage. Meines Erachtens gilt es hier, eine Lösung für alle zu finden: den Betreiber, der wirtschaftlich und qualitativ Aufträge vergibt und diese entsprechend überwacht, und den Sicherheits-Dienstleister, der Gewinne verbuchen kann und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ordentliche Löhne zahlen kann. Wie erwähnt, halte ich die Kooperation (aller betroffenen Personen) und die Verhandlung auf Augenhöhe als das probate Mittel, um alle Interessen zu vereinbaren.

Wolfgang Pieper

Verhandlungsführer für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Zur Verstaatlichung wird es nicht kommen
In der Tarifrunde waren für ver.di neben der allgemeinen Lohnerhöhung die Angleichung Ost an West und die bundesweit gleiche Bezahlung für die Beschäftigen, die Sicherheits-Dienstleistungen gemäß §§ 8, 9 LuftSiG für Mitarbeiter mit behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft gemäß EU-VO 2015/1998 beziehungsweise Sicherheits-Dienstleistungen gemäß §§ 8, 9, 9 a LuftSiG erbringen sowie die Angleichung der Bezahlung bei den Beschäftigten mit behördlicher Prüfung zentrale Ziele. Mit dem Abschluss konnten diese Ziele weitgehend erreicht werden. 2022 haben die Beschäftigten bis auf die 4,4 Prozent in der Entgeltgruppe III (höchste Bezahlung in der Entgeltgruppe) bundesweit eine Erhöhung von knapp einem Euro pro Stunde und darüber hinaus erzielt. Die Angleichung der Löhne ist bis zur nächsten Tarifrunde abgeschlossen, und die niedrigeren Löhne beim Berufseinstieg sind abgeschafft. Die Monatsentgelte wurden entsprechend der Erhöhung der Entgeltgruppe I um 4,2 Prozent am 1. April, 1 Prozent am 1. Oktober 2022 und weitere 3 Prozent am 1. April 2023 angehoben. Über die Laufzeit von 24 Monaten erhöht sich der Stundenlohn in der höchsten Entgeltgruppe (Fluggastkontrolle) um 8,2 Prozent und in den beiden untersten Lohngruppen um mehr als 11,5 Prozent. In den mittleren Entgeltgruppen mit der Angleichung an das höchste Lohnniveau werden die Stundenlöhne um insgesamt zwischen mindestens 2,08 und 5,27 Euro pro Stunde angehoben. Wir halten es derzeit für nicht wahrscheinlich, dass es wieder zu einer Verstaatlichung der Fluggastkontrolle kommt. Das Aufgabenspektrum in der Luftsicherheit ist sehr umfangreich, und nur die Fluggastkontrolle an den großen Flughäfen liegt in der Hand des Bundes. Ansonsten haben die Luftsicherheitsunternehmen auch noch andere Auftraggeber, etwa die Flughafenbetreiber, die Luftfahrtgesellschaften und andere Unternehmen. Durch die föderale Struktur ergeben sich auch unterschiedliche Zuständigkeiten für die Luftsicherheit. Ausgangspunkt ist häufig die Kritik an den langen Warteschlangen in den Hauptverkehrsflugzeiten. Es gibt erhebliche Schwankungen in der Zahl der Fluggäste und der damit verbundenen Kontrollen. Die Luftsicherheitsunternehmen müssen in die Lage versetzt werden, genügend Personal in Vollzeit-Arbeitsverhältnissen einstellen und bezahlen zu können, um die Warteschlangen in Grenzen zu halten. Heute sind fast alle Beschäftigten in der Fluggastkontrolle in Teilzeit beschäftigt. Durch die flexible Beschäftigung über die individuell vereinbarte Arbeitszeit hinaus wollen die Luftsicherheitsunternehmen ihr finanzielles Risiko geringhalten. Dies bedeutet aber eine erhebliche Flexibilität des Personals und teils auch einen weiteren Job, um genügend Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen. Das alles ist für die Beschäftigten sehr belastend.

Michael Wronker

Vizepräsident des BVMS e.V.
Wer sich gewerkschaftlich organisiert, ist klar im Vorteil
Grundsätzlich halte ich es durchaus für wünschenswert, wenn qualifizierte Mitarbeiter auch entsprechend verdienen. Wo die passenden Grenzen sind, müssen die Tarifparteien festlegen. Das es „wieder“ einmal nur die hohen Lohngruppen des Sicherheitsgewerbes trifft, hat damit zu tun, dass der Organisationsgrad der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Luftsicherheit in den Gewerkschaften enorm hoch ist. Würden sich andere Sparten auch entsprechend zahlreich in den Gewerkschaften organisieren, würden die Gewerkschaften sich wahrscheinlich auch für diese Bereiche mehr ins Zeug legen, um höhere Tarifabschlüsse zu erreichen. Natürlich ist es auch legitim, dass Vertreter von Polizeigewerkschaften die Umstellung des Systems fordern. Es gehört schließlich zu ihren Aufgaben, die eigene Klientel in den Vordergrund zu stellen. Ob allerdings eine andere Organisationsform Vorteile bringt, wäre abzuwarten. Ich nehme aber an, dass die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheits-Dienstleister in eine entsprechende Umstrukturierung einbezogen würden und in die neu zu schaffende Organisationsform eingegliedert würden. Wir als Sicherheitsbranche haben aber durchaus andere Interessen zu vertreten. So muss es uns wichtig sein, als Teil der Sicherheitsstruktur auch an sensiblen Stellen sichtbar zu bleiben. Darüber hinaus würde diversen Sicherheits-Unternehmen eine sichere Einnahmequelle verloren gehen. Außerdem würden viele der Beschäftigten auch für andere Aufgaben verloren gehen, was die Flexibilität der Unternehmen sinken ließe. Es gilt also nun, die Politik von den Vorteilen der Beauftragung privater Sicherheitsdienste zu überzeugen. Dazu braucht es nachvollziehbare Argumente, die die Verbände zusammen mit den Unternehmen schnellstmöglich suchen sollten.

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