Zum Auftakt der fünfundvierzigsten Runde stellen wir die Frage: „Wie könnte man den Gesetzgeber davon überzeugen, das Bestbieter-Prinzip zur verbindlichen Grundlage der Auftragsvergabe zu machen?“
Im Interview mit:
- Dr. Harald Olschok · Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirats
- Florian Graf · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW)
- Julia Al Fawal · Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG
- Martin Handschuh · Leiter Key Account Management der WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG
- Ralf Philipp · Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG
Eine kurze Einleitung:
Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW) fordert in einem „Positionspapier“, dass die öffentliche Hand bei der Vergabe von Aufträgen an das Sicherheitsgewerbe das so genannte Bestbieter-Prinzip anwendet – statt des seit Jahrzehnten zum Zuge kommenden Billigbieter-Prinzips. Laut eigener Aussage sei die „Untersuchung einer Expertenkommission des ASW Bundesverbands“ zu dem Ergebnis gekommen, dass das notwendig sei. Potzblitz! Viele Ressourcen hätte der Verband einsparen können, hätte er nur mal aufmerksam die Fachpresse verfolgt oder gar beim Branchenverband BDSW nachgefragt. Der nämlich stellt diese Forderung, gut begründet, praktisch ebenfalls seit Jahrzehnten zwar erfolglos, aber immerhin doch unermüdlich. So aber macht die ASW den Eindruck, das Rad neu erfinden zu wollen. Dabei ist ihr „Positionspapier“ nicht viel mehr als eine verkürzte Kopie sämtlicher Ausarbeitungen des BDSW zu diesem Thema aus den vergangenen Jahren. Einen Verweis auf die engagierte Vorarbeit des BDSW sucht man vergebens. Ein Gutes hat die Angelegenheit aber dann doch: Wir leiten eine „Frage in die Runde“ daraus ab, nämlich: Wie könnte man den Gesetzgeber – außer mit guten Argumenten, die bekanntlich seit ewigen Zeiten ungehört verhallen – davon überzeugen, das Bestbieter-Prinzip zur verbindlichen Grundlage der Auftragsvergabe zu machen?