Zum Auftakt der dreiundfünfzigsten Runde stellen wir die Frage: „Wie bewerten Sie die CER-Richtlinie?“
Im Interview mit:
- Dr. Berthold Stoppelkamp · Geschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
- Ralf Philipp · Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG
- Sebastian Otten · Sicherheitskoordinator bei der OBJEKTCONTROL Sicherheitsdienste Vogt GmbH
- Tony Fleischer · Geschäftsführer der proSicherheit GmbH
Eine kurze Einleitung:
Die so genannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) sind in Zeiten, in denen Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, gegen andere europäische Ländern Drohungen ausspricht und sich mit unzähligen Hacker-Angriffen auf die verschiedensten Einrichtungen und Organisationen in Europa exponiert, potenziell besonders gefährdete Angriffsziele. Kein Wunder, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament diese Infrastrukturen besonders geschützt sehen will. Deshalb haben sie jüngst eine EU-Richtlinie (CER-Richtlinie) verabschiedet, die im vergangenen Dezember in Kraft getreten ist, die KRITIS-Widerstandsfähigkeit stärken und bis Oktober 2024 auf nationaler Ebene umgesetzt sein soll. Unter anderem empfiehlt sie die Qualitätskontrolle von privatem Sicherheitspersonal im KRITIS-Umfeld. Sie schreibt diese Qualitätskontrolle nicht etwa vor, sondern sie empfiehlt sie nur. Ob diese Empfehlung Behörden und Betreiber, die sich der Bedeutung ihrer Einrichtungen schon heute bewusst sein müssten, jetzt zu einem Umdenken dahingehend bewegen mag, dass sie – anders wie bis jetzt oft zu beobachten – ausreichend geschultes und ausgerüstetes Sicherheitspersonal einsetzen? Falls ja, könnten wir uns auch vorstellen, dass fortan die Empfehlung genügt, beispielsweise nicht in anderer Leute Haus einzubrechen oder keine Geldtransporter zu überfallen. Oder ist das zu polemisch? Wie bewerten Sie die CER-Richtlinie?