Zum Auftakt der zehnten Runde stellen wir die Frage „Wie bewerten Sie die Notwendigkeit, das Arbeitskampfrecht anzupassen?“
Im Interview mit:
- Dr. Harald Olschok · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW),
- Isabelle Dichmann · Leiterin des Trainingszentrums der WISAG Sicherheit & Service Trainings GmbH,
- Ralf Philipp · Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG,
- Gero Dietrich · Geschäftsführer der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW),
- Julia Al Fawal · Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG,
- Stefan Wegerhoff · Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH
Eine kurze Einleitung:
Streiks sind Arbeitgebern naturgemäß ein Dorn im Auge. Sobald sie daran rütteln, bekunden sie im gleichen Atemzug, dass den Beschäftigten das Streikrecht „selbstverständlich“ zustehe. So tat es auch jüngst der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Dr. Harald Olschok. Im Blick hatte er die zwei bundesweiten Streiks in der Sicherheitswirtschaft (Werttransport/Luftsicherheit) Anfang des Jahres. Er konstatierte nicht weniger als eine „Geiselhaft“, in die die Streikenden die Kunden der Verbandsmitgliedsunternehmen nähmen. Interessierte Kreise ordnen den Luftverkehr der so genannten „Daseinsvorsorge“ zu, bei der Arbeitskampfmaßnahmen erhebliche Konsequenzen für die „Allgemeinheit“ hätten. Tatsächlich nimmt die Konfliktbereitschaft der Gewerkschaften zu. Deshalb mehren sich die Forderungen, den Arbeitskampf neu zu regeln. Mit dem BDSW erinnert daran ausgerechnet der Arbeitgeberverband einer Branche, die ihre Beschäftigten bei den Löhnen nicht gerade verwöhnt. Wie bewerten Sie die Notwendigkeit, das Arbeitskampfrecht anzupassen?