Orangener Hintergrund mit Aufschrift Neues Geschäftsfeld

Neues Geschäftsfeld

Zum Auftakt der dreizehnten Runde stellen wir die Frage “Ist eine Beleihung von Sicherheitsmitarbeitern, wie in der Schweiz, grundsätzlich anstrebenswert? Über welche Qualifikation müssten die Sicherheitsmitarbeiter verfügen?“

Im Interview mit:

  • Klaus Bouillon · Präsident des BVMS e.V.,
  • Michael Metz · Chief Operational Adviser und Ausbilder in der Frankfurter Niederlassung der Klüh Security GmbH,
  • Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG,
  • Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH


Eine kurze Einleitung:

In der Schweiz setzt die Staatsanwaltschaft See/Oberland seit zwei Jahren auf die Dienste einer privaten Sicherheitsfirma – mit jährlich rund 3.000 Stunden für 320.000 Franken (umgerechnet 287.000 Euro, also ein Stundensatz von rund 95 Euro). Deren Mitarbeiter übernehmen dabei Polizeiaufgaben, etwa Fesselung und Bewachung von Beschuldigten sowie die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände. Und: Die Wachleute sind bei Vernehmungen anwesend. Das heißt: Sie hören mit, wenn der Staatsanwalt Verdächtigen intime Fragen stellt – Menschen also, für die zu diesem Zeitpunkt noch die Unschuldsvermutung gilt. Die Staatsanwaltschaft sendet der Sicherheitsfirma zudem per Mail Personendaten wie Name, Adresse, Geburtsort/-datum und Beruf zu – sowie die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die zu vernehmende Person. Für das private Sicherheitsgewerbe in Deutschland wäre das ein völlig neues Geschäftsfeld. Unabhängig von den derzeit hier zu Lande geltenden Gesetzen: Ist eine derartige Beleihung grundsätzlich anstrebenswert? Über welche Qualifikation müssten die Sicherheitsmitarbeiter verfügen?

Klaus Bouillon

Ehemaliger Präsident des BVMS e.V.
Erst das notwendige Ausbildungsniveau erreichen
Der BVMS ist über eine Verteilung von ordnungsrelevanten Aufgaben, zum Beispiel Parkraum-Überwachung von der öffentlichen Hand, sehr angetan. Hoheitliche Aufgaben sollten jedoch bei der Polizei bleiben. Erst wenn die Sicherheits-Mitarbeiter über ein entsprechendes Ausbildungsniveau verfügen, kann dieser Gedankengang aufgenommen werden. Aus diesem Grund müssen wir uns erst einmal einer vernünftigen und qualifizierten Ausbildung stellen. Diese müsste analog der theoretischen Ausbildung der Polizei erfolgen, wie es in unseren Nachbarländern teilweise schon jetzt umgesetzt wird.

Dirk Dernbach

Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG
Fließende Grenzen
Grundsätzlich sollte sich unsere Branche mit dem Gedanken vertraut machen, Aufgaben zu übernehmen, die bisher „hoheitlich“ waren. Auch wenn der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, bei seinen Vorträgen noch dafür plädiert, dass sich private Sicherheits-Unternehmen auf nicht-hoheitliche Aufgaben konzentrieren sollen. Im selben Atemzug stellte er aber klar, dass diese Sicherheits-Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur seien. Entsprechend sehe ich die Grenzen in der Zukunft eher fließend. Wir übernehmen heute auch „Sicherheitsaufgaben“, die vor einigen Jahren nicht in das Portfolio der „Wach- und Sicherheitsdienste“ gehörten. Hinsichtlich der Qualifikation bin ich ein wenig vorsichtig geworden. Es ist immer ein schmaler Grat. Allzu gerne zitiere ich in diesem Zusammenhang Goethes Zauberlehrling: „Die ich rief, die Geister,/Werd ich nun nicht los“. Schnell wird populistisch eine Qualifikation gefordert. Oftmals sinnvoll, mehrfach ungeeignet. So hat die Branche jahrelang nach einer Unterrichtung geschrien – bis sie endlich kam und wir nun für verschiedene Tätigkeiten händeringend nach Personal suchen, die eine Unterrichtung vorweisen müssen, obwohl diese für die Tätigkeit keinen Sinn ergibt. Aber Vieles ändert sich, und man hat Neues zu akzeptieren. Wie zum Beispiel die DFB-Meldung: „Unisex-Toiletten waren erstmals beim Länderspiel gegen Serbien im März angeboten worden. Es gab aber weiterhin auch Herren- und Damen-Toiletten. Besucher konnten sich beim Einlass zudem entscheiden, ob sie von einer Frau oder einem Mann kontrolliert werden wollten.“ Da merke ich, dass ich älter werde.

Michael Metz

Niederlassungsleiter Rhein-Main & Niederlassung Süd bei Apleona Security Services
Übernahme staatlicher Aufgaben kann Vertrauen stärken
Seit Jahren bemühen sich die Unternehmen des Sicherheitsgewerbes das Image des „Pförtners“ abzulegen und das Vertrauen auch gegenüber öffentlichen Einrichtungen und Institutionen in die Sicherheits-Dienstleistung zu erhöhen. Durch die Übernahme ursprünglich staatlicher Aufgaben kann dieses Vertrauen erhöht werden. Neu ist die Übernahme staatlicher Aufgaben nicht (siehe zum Beispiel die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Bewachung von Erstaufnahmeeinrichtungen). Die Voraussetzungen sehe ich in folgenden Qualifikationen und Bedingungen: mindestens GSSK, sicherheitsüberprüft und zusätzliche Nachweise, zum Beispiel: Selbstverteidigung, ärztliche Nachweise auf Tauglichkeit und Datenschutzlehrgang. Sicherheits-Unternehmen sollten ebenfalls durch gewisse Auflagen überprüft werden. Denkbar ist auch ein gewisses Bestehen des Sicherheits-Unternehmens, beispielsweise mindestens zehn Jahre als Sicherheits-Unternehmen gemeldet. Denn auch hier dürfen keine Straftaten oder ernstzunehmende Verfehlungen vorliegen, um diese vertrauensvolle Aufgabe übernehmen zu können.

Bernd M. Schäfer

Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH
So lange beim Gehalt getrickst wird – ganz klar nein!
Es gibt in der Zulassung und der Qualifikation der Sicherheits-Mitarbeiter in der Schweiz deutlich höhere Anforderungen als in Deutschland. Deutschland ist gerade erst auf dem Weg auf diesen Gebieten besser zu werden, zum Beispiel durch das Bewacherregister. Von daher sind in absehbarer Zeit die materiellen Voraussetzungen für ein solches Modell nicht gegeben. Die Frage bleibt: Wollen wir die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben? Meine Antwort als Sohn eines Polizeibeamten: Ganz klar nein! Kosten dürfen dabei keine Rolle spielen. Alle Marktteilnehmer wissen, dass der Staat in Deutschland als Auftraggeber Aufträge praktisch ausschließlich nach dem Billigstbieter-Prinzip vergibt. Für Deutschland mit mehr als 5.000 Sicherheits-Unternehmen ist das Schweizer Modell auch deshalb nicht übertragbar. Als Bürger will ich genau an dieser Stelle einen Beamten vor mir sehen und nicht einen Angestellten, bei dessen Gehalt genauso getrickst wird wie heute schon von Billiganbietern am Markt üblich und vom deutschen Staat als Auftraggeber mitgetragen.

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