Zum Auftakt der dreizehnten Runde stellen wir die Frage “Ist eine Beleihung von Sicherheitsmitarbeitern, wie in der Schweiz, grundsätzlich anstrebenswert? Über welche Qualifikation müssten die Sicherheitsmitarbeiter verfügen?“
Im Interview mit:
- Klaus Bouillon · Präsident des BVMS e.V.,
- Michael Metz · Chief Operational Adviser und Ausbilder in der Frankfurter Niederlassung der Klüh Security GmbH,
- Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG,
- Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH
Eine kurze Einleitung:
In der Schweiz setzt die Staatsanwaltschaft See/Oberland seit zwei Jahren auf die Dienste einer privaten Sicherheitsfirma – mit jährlich rund 3.000 Stunden für 320.000 Franken (umgerechnet 287.000 Euro, also ein Stundensatz von rund 95 Euro). Deren Mitarbeiter übernehmen dabei Polizeiaufgaben, etwa Fesselung und Bewachung von Beschuldigten sowie die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände. Und: Die Wachleute sind bei Vernehmungen anwesend. Das heißt: Sie hören mit, wenn der Staatsanwalt Verdächtigen intime Fragen stellt – Menschen also, für die zu diesem Zeitpunkt noch die Unschuldsvermutung gilt. Die Staatsanwaltschaft sendet der Sicherheitsfirma zudem per Mail Personendaten wie Name, Adresse, Geburtsort/-datum und Beruf zu – sowie die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die zu vernehmende Person. Für das private Sicherheitsgewerbe in Deutschland wäre das ein völlig neues Geschäftsfeld. Unabhängig von den derzeit hier zu Lande geltenden Gesetzen: Ist eine derartige Beleihung grundsätzlich anstrebenswert? Über welche Qualifikation müssten die Sicherheitsmitarbeiter verfügen?