Systemrelevanz

Zum Auftakt der zweiundzwanzigsten Runde stellen wir die Frage “Hat das Sicherheitsgewerbe wirklich eine Systemrelevanz?“

Im Interview mit:

  • Dr. Harald Olschok · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW),
  • Dirk Faßbender · Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG,
  • Ralf Philipp · Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG,
  • Gero Dietrich · Geschäftsführer der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW),
  • Julia Al Fawal · Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG,
  • Stefan Wegerhoff · Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH


Eine kurze Einleitung:

Die „Corona“-Krise rückt nicht nur das Pflegepersonal ins gesellschaftliche Bewusstsein, sondern auch andere Berufsgruppen, etwa die der Supermarktmitarbeiter. Da war es nur eine Frage der Zeit, bis auch das Sicherheitsgewerbe seine „Systemrelevanz“ bekunden würde. Die Initiative dazu ergriff Marktführer Securitas mit einem entsprechenden Appell an Bundesregierung und Ministerpräsidenten, interessanterweise auch mit Blick auf den derzeitigen Einsatz vor Lebensmittelläden und Apotheken. Für diesen Kundenkreis hatte erst kurz zuvor der BDSW in einer internen Mitteilung an seine Mitglieder als „Hilfestellung für Gespräche mit Auftraggebern“ nonchalant „thematisiert“, unter welchen Umständen sich solche Einsätze auch als reine Ordnungsdienste einordnen lassen, man also weder IHK-Unterrichtung noch Tariflohn brauche. Massive Kritik folgte auf dem Fuße, vor allem aus der Branche selbst. Der BDSW sieht sich missverstanden und legte in einer Pressemeldung nach, dass durch die Covid-19-Lockerungen mehr qualifiziertes Sicherheitspersonal notwendig sei. Für Außenstehende ist diese Diskussion somit nicht mehr nachvollziehbar, sodass die Frage auf bundespolitischer Ebene wohl vorerst unbeantwortet bleibt. Innerhalb der Branche sollte sie dennoch geklärt werden: Ist das Sicherheitsgewerbe wirklich „systemrelevant“?

Gero Dietrich

ehemaliger Geschäftsführer der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW)
Systemrelevanz ist nur folgerichtig
Die Systemrelevanz der Sicherheitsbranche ist aus unserer Sicht verhältnismäßig einfach zu bejahen – und das bereits aufgrund der Tatsache, dass die Branche unter anderem neben den Sicherheitsbehörden als eine der Säulen in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands angesehen wird. Besonders deutlich wird dies erst recht, wenn man an die Tätigkeiten von Sicherheitsmitarbeitern an Flughäfen, in kerntechnischen Anlagen und allgemein rund um die KRITIS-Strukturen denkt. Aus dem Umstand, dass nicht sofort zu Beginn der Corona-Situation die Sicherheitsbranche in den Katalog der dort gelisteten systemrelevanten Berufe aufgenommen wurde, lässt sich unserer Meinung nach nicht automatisch schlussfolgern, dass die Systemrelevanz fraglich sei. Andere Berufe wurden in dem Katalog ebenfalls erst nachträglich ergänzt, auch wenn ihre systemrelevante Eigenschaft bereits zuvor zweifelsfrei war. Nach dem Hinweis der ASW Norddeutschland erfolgte inzwischen zuerst in der Corona-Verordnung in Nordrhein-Westfalen die Aufnahme der Sicherheitsbranche in die systemrelevanten Berufe. Tendenzen, dass andere Bundesländer diesbezüglich folgen könnten, gibt es unter anderem in Schleswig-Holstein. Im Übrigen folgt unseren Erachtens aus der nunmehr zumindest in NRW verschriftlichten Systemrelevanz nicht zwingend, dass diese vor allem darauf basiert, dass aktuell Sicherheitspersonal in Bau- oder Supermärkten erstmalig beziehungsweise verstärkt zum Einsatz kommt. Die Eigenschaft, systemrelevant zu sein, ist vielmehr folgerichtig, wenn man die Firmen und Institutionen betrachtet, bei denen Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden.

Dirk Faßbender

Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG
Es bedarf einer grundsätzlichen Entscheidung
In der Regel gelten Berufe, die für das öffentliche Leben, die Sicherheit und Versorgung unabdingbar sind, als systemrelevant. Hierzu zählen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden wie Polizei und Feuerwehr, Energie- und Wasserversorger, der Transport- und Personenverkehr und die Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen. Die Systemrelevanz für private Sicherheitsdienste ist meist nur gegeben, wenn sie Leistungen für Unternehmen im Umfeld Kritischer Infrastrukturen oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erbringen. In diesen Fällen werden die Beschäftigten von Sicherheitsdiensten als Unterstützungsbereich innerhalb systemrelevanter Betriebe angesehen. Da hier aber jedes Bundesland und sogar einzelne Kommunen ihre eigene Definition haben (siehe beispielsweise die Stadt Ravensburg), fehlt eine einheitliche und bundesweite Lösung. Dass private Sicherheitsdienste nicht in allen Bundesländern zu den systemrelevanten Berufen zählen, ist sicherlich problematisch für die gesamte Branche, denn ihre Mitarbeiter haben dadurch keinen Anspruch auf Notbetreuung in Kitas oder Schulen, was sich insbesondere in der Corvid-19-Situation negativ auf die Leistungsfähigkeit der privaten Sicherheitsdienste auswirkt. Es bedarf einer grundsätzlichen Entscheidung, dass Sicherheitsdienste zu den systemrelevanten Berufen gezählt werden. Hierfür würde sich das zwar vielfach geforderte, aber politisch immer noch nicht umgesetzte Sicherheitsdienstleistungsgesetz anbieten.

Julia Al Fawal

Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG
Wer systemrelevant sein will, muss verantwortungsbewusst handeln
Die Corona-Krise hat mal wieder die Schwachpunkte unserer Branche aufgezeigt und erinnerte sehr stark an 2015, als nahezu über Nacht Hunderte Flüchtlingsheime von Sicherheitsmitarbeitern besetzt werden mussten. Plötzlich tobt ein Preiskampf, und man unterbietet sich gegenseitig. Auf Qualifikationen wird kein Wert gelegt und auf das Erscheinungsbild der eingesetzten Mitarbeiter scheinbar auch nicht mehr. Was das mit dem Thema Systemrelevanz zu tun hat? Vor allem das: Die Sicherheitsbranche präsentiert sich oftmals in den Außenwirkung immer noch dermaßen rüpelhaft, dass Politik und Gesellschaft gar nicht wahrnehmen, welche strukturell wichtigen Aufgaben unsere Mitarbeiter erledigen. Systemrelevant heißt: wichtig für das System! Ohne die Sicherheitsmitarbeiter in den Supermärkten hätten diese größtenteils gar nicht öffnen können, da die Bevölkerung erst einmal zur Unabwendbarkeit von Abstandsregelungen und Rücksichtnahme erzogen werden mussten, damit einkaufen ohne noch höheres Infektionsrisiko überhaupt möglich ist. Die Mitarbeiter riskieren genauso ihre Gesundheit wie beispielsweise Kassierer und sind somit wichtig für das System. Systemrelevant zu sein beziehungsweise sein zu wollen, birgt aber auch Verantwortung. Man muss sich entsprechend präsentieren. Oder möchten Sie jemandem vermitteln, dass – überspitzt formuliert – der wortkarge Mitarbeiter ohne Dienstkleidung und mit Kopfhörern im Ohr unabdingbar für unser System ist?!

Dr. Harald Olschok

1992 bis 2022 Hauptgeschäftsführer der BDGW und des BDSW. Heute ist er Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirats.
Dringender denn je: Systemwechsel in der ministeriellen Zuständigkeit
In der Corona-Krise war eine starke Nachfrage nach Eingangskontrollen an den Supermärkten zur Kontrolle des Abstandsgebots und der Hygienevorschriften entstanden. Neue Aufträge konnten in vielen Fällen nicht rechtskonform angenommen werden. Die IHKen haben ab März keine Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfungen mehr angeboten. Der „Sitzschein“ bei der IHK ist aber auch in Zeiten von Corona keine „Ausbildung.“ Aus der Unterrichtung muss eine Basisschulung werden. Diese muss praxisbezogener sein, und die Inhalte müssen überarbeitet werden. Wir benötigen das Ende des Monopols der IHKen, auch zur Vermeidung von Wartezeiten. Die Basisschulung muss auch von den BDSW-zertifizierten Sicherheitsfachschulen sowie den Landesverbänden der ASW anerkannt werden. Die Sicherheitswirtschaft ist nicht in der KRITIS-Verordnung. Das ist nichts Neues. Vor zwei Monaten wurde dies nicht thematisiert. Auch nicht von „Schlaumeiern“ der schreibenden Zukunft! Aber selbst dann, wenn wir in der KRITIS-Verordnung wären: Für den Gesundheitsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Länder zuständig. So sind wir nur in NRW und Berlin in die Verordnungen für die Notfallbetreuungsmaßnahmen aufgenommen werden. Entscheidender ist aber ein Systemfehler in KRITIS. Der Schutz der systemrelevanten Einrichtungen erfolgt durch private Sicherheitsdienste. Wenn wir diese Objekte nicht mehr schützen (könnten), könnten sie nicht produzieren, weil der Versicherungsschutz und/oder die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen entfielen. Wir sind dazu im engen Austausch mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Wir benötigen dringender denn je einen Systemwechsel in der ministeriellen Zuständigkeit auf das Bundesinnenministerium und ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz!

Ralf Philipp

Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG
Aussetzung der Zugangsqualifikation für systemrelevante Mitarbeiter – echt jetzt?
Systemrelevant! Sind wir das? Oder vielmehr, waren wir das in Teilen nicht schon vorher, Stichwort KRITIS? Und sind wir alle in der Branche wirklich systemrelevant, auch über die Kritische Infrastruktur hinaus? Ich denke: nein. Ausnahmen werden hier sicherlich die Regel bestätigen, und vielleicht wird es hier auch noch ein Umdenken im Zusammenhang mit dem Sicherheitsdienstleistungsgesetz geben. Wenn es dann mal kommt… Was ich nicht verstehe: diese Meinungswechsel. Nehmen wir die Mitarbeiter am Eingang des Supermarkts. Am Anfang informiert ein Bundesverband seine Mitglieder, dass dies alles Serviceleistungen und keine Bewachungstätigkeit im Sinne von § 34a GewO seien. Kurze Zeit später folgte eine Drehung um 180 Grad und der Ruf nach Anerkennung der Systemrelevanz für das Bewachungsgewerbe. Um diese Aufgaben stemmen zu können, forderte man die Aussetzung der Zugangsqualifikation, da es durch die Schließungen der IHKen an neuem Personal fehle. Die Branche sollte praktisch für jedermann geöffnet werden, um dann unter Umständen „systemrelevante“ Positionen besetzen zu können. Ich erinnere mich auch noch an Forderungen, nur noch qualifiziertes Personal einzusetzen und Veröffentlichungen hinsichtlich drohender Verluste und Schließungen. Und wenn ich mir die Rückmeldungen in den Sozialen Medien anschaue und meine persönlichen Beobachtungen beim Einkauf berücksichtige, wurde dies bereits vielerorts umgesetzt. Liebe Einzelhändler, die Sie jetzt systemrelevante Mitarbeiter in Warnweste, Jeanshose, Sonnenbrille und Airpods in den Ohren an den lokalen Lebensmitteleinzelhandel einsetzen: Ist die Lage wirklich so schlimm, dass wir Mitarbeiter nicht einmal mehr einkleiden können? Von Themen wie Unfallverhütungsvorschriften und Bewachungsregister mag ich gar nicht erst anfangen. Das eine oder andere Gespräch mit den dort eingesetzten Mitarbeitern war erschreckend. Fast ein Déjà-vu: Unternehmen, für die Gesetze und Verordnungen nicht nur Empfehlungen sind, geraten zunehmend unter Druck; ihnen fehlt es an qualifiziertem Personal oder Aufträgen, um die Mitarbeiter zu beschäftigen. Die Wartezeit bis zur Freigabe im Bewachungsregister gar nicht berücksichtigt. Wenn Systemrelevanz für einige Mitbewerber bedeutet, bestehende Gesetze und Verordnungen außer Kraft zu setzen, kann ich auf eben diese Relevanz verzichten. Wo es wichtig ist, hat sich gegenüber früher nicht wirklich was geändert. Fühle nur ich mich an die Goldgräberstimmung 2015 erinnert und den damit verbundenen Imageschaden der Branche durch schwarze Schafe?

Stefan Wegerhoff

Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH
In Krisensituationen nicht mehr wegzudenken
Systemrelevante Berufe lehnen sich an die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) an und sind in einer Liste aufgeführt, die stetig angepasst wird. Am 17. April erklärte die Landesregierung Nordrhein-Westfalens als erstes Bundesland auch die private Sicherheitswirtschaft für systemrelevant. Dadurch haben alle Mitarbeiter unter anderem ein Recht auf Kinderbetreuung, um ihrem Beruf weiterhin ohne Einschränkungen nachgehen zu können. Dieser Schritt in NRW war absolut erforderlich und gewährt den Mitarbeitern viele Erleichterungen, um ihren Beruf auszuüben. Die Landesregierung hat erkannt, dass die Sicherheitswirtschaft ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft ist und nicht darauf verzichtet werden kann. Zwar sind durch die Ausgangsbeschränkungen und andere gesetzliche Vorgaben viele Aufgaben weggebrochen, etwa in der Event-Security oder im Geld- und Werttransport. Dennoch haben Sicherheitsdienste alle Hände voll zu tun. Sie bewachen jetzt verstärkt Supermärkte, Krankenhäuser, Apotheken, Corona-Teststationen oder sind im ÖPNV unterwegs. Die Befugnisse von Sicherheitsmitarbeitern sind streng reglementiert. Sie dürfen letztlich nur Rechte ausüben, die jedermann hat, und sich auf das Hausrecht berufen. Dazu zählten Notwehr-, Nothilfe-, Notstands- und Selbsthilferechte. Zudem darf der Sicherheitsdienst, bis die Polizei eintrifft, jemanden festnehmen, der auf frischer Tat betroffen oder verfolgt und bei einer Straftat erwischt wurde. Hier einfach die Kassierer oder einen Ordnungsdienst einzusetzen, kann schnell zu rechtlichen oder auch schadenersatzpflichtigen Sanktionen führen. Hierzu bedarf es einer intensiven Schulung und praktisches Training des eingesetzten Personals. Schon deshalb ist die private Sicherheitswirtschaft in Krisensituation nicht mehr wegzudenken und als „systemrelevant“ einzustufen.

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