Ein Mundschutz, eine Spritze und zwei Ampullen mit Impfmitteln

Impfpflicht für das Sicherheitsgewerbe

Zum Auftakt der siebenunddreißigsten Runde stellen wir die Frage “Wie stehen Sie zur Impfpflicht für das Sicherheitsgewerbe?“

Im Interview mit:


Eine kurze Einleitung:

Vor einigen Monaten haben wir Ihre Meinung dazu eingeholt, ob eine Impfpriorisierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe angebracht wäre. Inzwischen gibt es ausreichend Impfstoff, jedoch hat sich die Situation geändert, da eine beträchtliche Anzahl von Menschen impfskeptisch oder sogar impfgegnerisch ist. Das Sicherheitspersonal arbeitet weiterhin in vielen Bereichen sehr eng mit Menschen zusammen und ist überdurchschnittlich häufig mit Personen konfrontiert, die sich weigern, Masken zu tragen, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel. Dies erhöht das Risiko, sich selbst oder andere mit Infektionen anzustecken.

Angesichts dieser veränderten Umstände stellt sich die Frage nach einer möglichen Impfpflicht für das Sicherheitsgewerbe. Die fortgesetzte Nähe zu potenziell infizierten Personen und das erhöhte Risiko von Kontakten mit Maskenverweigerern könnten die Notwendigkeit einer Impfpflicht für das Sicherheitspersonal unterstreichen. Eine solche Maßnahme könnte dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren und die Sicherheit sowohl der Mitarbeiter als auch der Menschen, mit denen sie interagieren, zu gewährleisten.

Dennoch ist die Einführung einer Impfpflicht eine komplexe Angelegenheit, die verschiedene ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte berührt. Eine ausgewogene Diskussion über die Vor- und Nachteile einer Impfpflicht im Sicherheitsgewerbe ist erforderlich, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die sowohl die individuellen Freiheiten als auch das öffentliche Gesundheitsinteresse berücksichtigt. Ihre Meinung zu diesem kontroversen Thema ist für uns von großem Interesse.

Dirk Faßbender

Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG
Eine zwiespältige Lage
Der Ethikrat hatte sich ja bereits im Jahr 2019 schon einmal mit einer Impfpflicht beschäftigt – seinerzeit gegen Masern. Damals sprach er sich gegen eine Impfpflicht beispielsweise für Kinder in Kitas und Schulen aus, aber für eine Impfpflicht für besondere Berufsgruppen wie Lehr- und Erziehungskräfte. Dies wurde von öffentlichen Auftraggebern, etwa auch für die Bewachung von Einrichtungen für Geflüchtete, längst übernommen und über die Dienstleistungsverträge quasi zur Auflage gemacht. So weit, so gut! Für mich ist es eher unwahrscheinlich, dass es eine generelle Corona-Impfpflicht geben wird. Dass diese für bestimmte Berufsgruppen mit hohem Kontaktaufkommen aber durchaus sinnvoll ist, dürfte unstrittig sein. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat sich in diversen Veröffentlichungen ganz klar gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Beispielsweise wird der Gewerkschaftsvorsitzende Frank Werneke in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom 15.9.2021 mit den Worten zitiert: „Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.“ Die derzeitige (geschäftsführende) Bundesregierung sieht ebenfalls keine Veranlassung für eine Impflicht, rät aber dringend zu einer Corona-Impfung. Für mich stellen sich bei Diskussionen rund um die Impfplicht in der privaten Sicherheitswirtschaft immer Fragen. Braucht wirklich jede Sicherheitskraft im Rahmen ihrer Aufgabenstellung eine Corona-Schutzimpfung? Was ist mit den Sicherheitskräften, die kaum oder gar keinen Fremdkontakt während ihrer Dienstschichten haben? Ich persönlich bin zwiegespalten, was die Impfpflicht für die private Sicherheitswirtschaft betrifft und kann mich hier weder klar dafür noch dagegen entscheiden.

Julia Al Fawal

Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG
Niemand kann es sich leisten, durch Impflicht Mitarbeiter zu verlieren
Eine Impfplicht für das Sicherheitsgewerbe – ich kann mir schon ausmalen, welcher Aufschrei erfolgt, wenn dies eingeführt werden würde. Meine persönliche Meinung: Es ist generell wichtig, wenn die Mitarbeiter geimpft sind, da eine hohe Kontaktdichte zu einer Vielzahl unterschiedlicher Personen besteht. Letztlich muss das aber jeder Mitarbeiter für sich selbst entscheiden. Einen Eingriff in die Grundrechte zu rechtfertigen, fällt schwer. Dafür muss man auch als Arbeitgeber Verständnis haben. Und sind wir mal ehrlich: Derzeit kann es sich auch kein Sicherheitsunternehmen erlauben, aufgrund einer Impfpflicht Mitarbeiter zu verlieren. Dies wiederum wäre auch nicht vereinbar mit der Aufrechterhaltung der Sicherheit in vielen Bereichen. Es ist eine schwierige Zeit mit großem Personalmangel. Wir versuchen trotzdem, bestmöglichen Schutz durch Arbeitgebertests und FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte zu gewährleisten.

Martin Handschuh

Leiter Key Account Management der WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG
Respekt muss die Grundlage der Diskussion sein
In erster Linie geht es mir persönlich um Respekt. Denn dieser muss als Grundlage für die Diskussion über eine so genannte Impfpflicht verstanden werden. Unsere Mitarbeitenden sind durch ihre Aufgabengebiete einem erhöhten Risiko ausgesetzt – dabei steht für uns als Familienunternehmen natürlich die Gesundheit unseres Personals an erster Stelle. Der respektvolle Umgang miteinander hat dabei sowohl im professionellen als auch im persönlichen Handeln immer oberste Priorität. Das verpflichtende Impfen muss in diesem Kontext eingeordnet sein. Das bedeutet konkret, dass eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zu diesem Thema mit allen verbundenen Risiken, Sorgen und eventuellen Zweifeln von gleicher Bedeutung sind wie die gesellschaftliche Verantwortung jeder einzelnen Person. Autorität darf dabei nicht durch eine verpflichtende Maßnahme, sondern muss durch Vertrauen, der Begegnung auf Augenhöhe und einer gewissen Reflexion über die eigene Rolle innerhalb der Gesellschaft aufgebaut werden. Leider schaffen es viele innerhalb der Branche nicht, die Notwendigkeit des Impfschutzes gegenüber sich selbst und insbesondere allen anderen gegenüber als auch die tatsächlichen Risiken innerhalb des Systems mit ihren Mitarbeitenden zu kommunizieren. Dieses sensible Thema ist womöglich an verschiedenen Stellen zu stiefmütterlich behandelt worden, als dass es durch eine Verpflichtung schnellstmöglich gelöst werden kann. Andererseits ist diese Kommunikation bereits auf mehreren Kanälen angesteuert, weshalb das Bewusstsein jeder Person dafür bereits sensibilisiert sein müsste.

Ralf Philipp

Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG
Wieder ein Armutszeugnis für den Behördenapparat
An meiner persönlichen Meinung zur Impfpflicht im Sicherheitsgewerbe hat sich nicht wirklich etwas geändert: „[…] Liegt eine berufliche Notwendigkeit vor, zum Beispiel bei Tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen, besteht auch eine Impfberechtigung. […]“ Nach aktuellen Ereignissen sehe ich im medizinischen Bereich mindestens eine moralische Impfpflicht für Mitarbeiter, die mit Patienten in Kontakt kommen, von einer strikten Umsetzung von 3G ganz abgesehen. Aber wir arbeiten im Sicherheitsgewerbe. In unserem Betrieb hatten wir schon recht früh eine „hohe“ Impfquote, weil wir die Mitarbeiter bei der Erlangung von Impfterminen unterstützt haben – zum einen durch Unterstützung in Form von Anschreiben für die Impfzentren, zum anderen durch die aktive Terminvereinbarung. Als Unternehmen, das einen Teil seiner Mitarbeiter im ÖPNV zum Einsatz bringt, waren uns neben der Gesundheit der Mitarbeiter natürlich auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte wichtig. Inzwischen wissen wir: Die Zahl der Ausfälle von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Impfnebenwirkung ist gering. Positiver Nebeneffekt: Betriebswirtschaftlich spielt Corona, was die krankheitsbedingte Lohnfortzahlung betrifft, im Unternehmen nur noch eine untergeordnete Rolle. Leider gilt das nicht für die Entschädigung in Folge von Quarantäneanordnungen durch Behörden. Man könnte fast den Eindruck haben, dass die gleichen Sachbearbeiter involviert wären, die auch für die Vorgänge im Bewachungsregister verantwortlich sind. Wieder ein Armutszeugnis für den Behördenapparat! Aber die Impfung selbst ist und bleibt eine persönliche Entscheidung des Mitarbeiters. Das gilt selbstverständlich nicht für die aus dem Arbeitsschutz resultierenden Maßnahmen eines Betriebs, und auch hier muss man regelmäßig an die Einhaltung erinnern, bevor sich Abläufe von festgelegten Regelungen (zum Beispiel Anzahl anwesender Mitarbeiter im Sozialraum) verselbstständigen.

Stefan Wegerhoff

Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH
Jeder hat immer so ein bisschen recht
Ich bin ein absoluter Gegner der Impfpflicht. Es sollte jedem freigestellt sein, ob er sich impfen lassen möchte oder nicht. Dies betrifft eindeutig den privaten Bereich und/oder ein Umfeld mit geringem Ansteckungsriskio. Meiner Meinung nach ist es grundsätzlich egal, ob ein Kfz-Mechaniker geimpft ist oder ein Dachdecker. Systemrelevante Berufe beziehungsweise Berufe, in denen eng mit Kunden oder Patienten gearbeitet wird, sollten hier ausgenommen sein. Im Vordergrund muss ganz klar die Verantwortung stehen. Es darf nicht sein, dass Menschen für andere Menschen in die Obhutspflicht gehen und im Gegenzug ihre Gesundheit gefährden. Meiner Meinung nach muss aber auch hier unterschieden werden, ob ein Sicherheitsmitarbeiter engen Kundenkontakt hat oder nicht. Aktuell haben sich in einem Unternehmen in Hessen 19 Sicherheitsmitarbeiter mit Corona infiziert. Davon waren 18 geimpft und eine/r nicht. Dies zeigt schon, dass auch eine Impfung nicht vor Ansteckung schützt. Die Symptome zu schwächen, ist aber durchaus für einen Betroffenen ein Erfolg, den man nicht hoch genug schätzen kann. Wir werden weiterhin Impfbefürworter und Impfgegner haben, und mit jeder Meinung hat jeder so ein bisschen recht. Es wird demnach niemals eine eindeutige und einstimmige Entscheidung geben können. Also: Impfpflicht – ja oder nein? Die Antwort ist je nach Tätigkeitsbereich und nicht nach Branche oder Beruf zu geben. Es sollten aber Möglichkeiten geschaffen werden, Mitarbeiter zum Beispiel umzudisponieren, wenn eine Verweigerung der Impfung durch Sicherheitsmitarbeiter für besondere Bereiche erfolgt.

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