Rotes Bild mit der Aufschrift Bewacherregister

Bewacherregister

Zum Auftakt der sechzehnten Runde stellen wir die Frage “Bewacherregister – Muss sich die Branche vom Staat eigentlich alles gefallen lassen? Und welche Ahnungen lässt das mit Blick auf das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz bei Ihnen aufkommen?“

Im Interview mit:

  • Dr. Harald Olschok · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW),
  • Ralf Philipp · Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG,
  • Gero Dietrich · Geschäftsführer der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW),
  • Julia Al Fawal · Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG,
  • Stefan Wegerhoff · Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH


Eine kurze Einleitung:

In der gewerberechtlichen Verwaltungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland ist das „Bewacherregister“ nicht mehr als ein Fliegenschiss. Für das Sicherheitsgewerbe ist es jedoch inzwischen eine der zentralen rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftens.
Es lässt sich nicht anders als ein Totalversagen der zuständigen Behörden bezeichnen, dass dieses mehrfach verschobene Online-Register, nunmehr gesetzlich in Kraft seit 1. Juni 2019, technisch wie praktisch bis heute nicht funktioniert – und damit schätzungsweise rund 90 Prozent der Unternehmen einer ganzen Branche faktisch in die Illegalität zwingt. Der größte Branchenverband, der BDSW, kritisiert den Zustand – für seine Verhältnisse – ungewöhnlich deutlich. Vom kleineren Branchenverband, dem BVMS, ist gar nichts dazu zu hören. Muss sich die Branche vom Staat eigentlich alles gefallen lassen? Und welche Ahnungen lässt das mit Blick auf das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz bei Ihnen aufkommen?

Gero Dietrich

ehemaliger Geschäftsführer der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW)
Eine längere Frist wäre angebracht und zweckmäßig gewesen
Inwieweit das Bewacherregister tatsächlich ein „Fliegenschiss“ innerhalb der gewerberechtlichen Verwaltungsorganisation ist, sei dahingestellt. Fakt ist, dass auf Grund der zuletzt erfolgten gesetzlichen Anpassungen das Register vorgesehen ist. Ebenfalls ist aber Fakt, dass durch das Register aktuell die Unternehmen, aber ebenso die mit dieser Aufgabe betrauten Institutionen vor erheblichen Schwierigkeiten stehen. Diese Schwierigkeiten sind teils technischer Natur. Daneben spielen auch tatsächliche und organisatorische Herausforderungen eine große Rolle. Hierbei von einem Totalversagen zu sprechen, erscheint allerdings etwas überzogen, denn in Teilen ist das Register durchaus funktionsfähig, zumal das BAFA permanent an Verbesserungen arbeitet. Vor allem für die Unternehmen der Sicherheitsbranche, aber auch für die beteiligten Behörden wäre es sicherlich sinnvoller gewesen, den Echt-Betrieb des Registers und damit die gewerberechtlichen Konsequenzen erst nach einer längeren Phase als einem Monat vorzunehmen und somit den Start nicht auf den 1. Juli 2019 zu setzen. Eine Frist bis jedenfalls 31.12.2019 wäre angebracht und auch zweckmäßig gewesen. Dies hat der BDSW mehr als deutlich gefordert, und sowohl die Bundes- als auch Landespolitik haben hierauf entsprechend deutlich hingewiesen. Inwiefern zudem die Funktionsfähigkeit des Registers Auswirkungen auf das angedachte Sicherheitsdienstleistungsgesetz haben wird, lässt sich aktuell nicht abschließend bewerten.

Julia Al Fawal

Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG
Frust bei Unternehmern und in der Administration
Wir als Sicherheitsdienst sind durchaus manchmal am Verzweifeln – erst gab es vor anderthalb Jahren eine Novellierung in der Bewachungsverordnung dahingehend, dass alle Dienstausweise die Personalausweisnummer des Mitarbeiters beinhalten müssen. Kaum hat man das umgesetzt, tritt das Bewachungsregister in Kraft, und man muss mit großem Aufwand das Personal dort eintragen. Es funktioniert nur zum Teil, und wenn man Fragen hat, wird man alleine gelassen. Schlussendlich müssen nun die Nummern des Bewachungsregisters auf dem Dienstausweis erfasst werden – wieder mal eine Neuerung, auf Grund derer wir wieder für 200 Mitarbeiter neue Dienstausweise gestalten, drucken und ausgeben müssen. Es entsteht der Eindruck, dass man nur noch reagiert und alle Änderungen bestmöglich umzusetzen versucht. Das frustriert sowohl Unternehmer als auch die Mitarbeiter in der Administration. Die Hoffnung, die auf dem Sicherheitsdienstleistungsgesetz ruht, ist, dass nun ein Gesetz geschaffen wird, das den aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsdienste gerecht wird und dann auch Bestand hat. Denn das ist das Problem: Jahrelang wurde die Bewachungsverordnung nicht an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und war veraltet. Diesbezüglich macht auch die Forderung Sinn, die Sicherheitswirtschaft im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministerium anzusiedeln. Aber: Große Ideen sind nicht viel wert, wenn keine Taten folgen. Mein Eindruck ist, dass es im Moment schon wieder sehr ruhig um das Sicherheitsdienstleistungsgesetz geworden ist.

Dr. Harald Olschok

1992 bis 2022 Hauptgeschäftsführer der BDGW und des BDSW. Heute ist er Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirats.
Staatsversagen auf Bundes- und Landesebene
Die Einführung des Bewacherregisters ist die zentrale Herausforderung für die privaten Sicherheitsdienste. Das ist uns seit über einem Jahr bewusst. In vier Informationsveranstaltungen haben wir in den letzten neun Monaten fast 500 Vertreter unserer Mitgliedsunternehmen mit dem Bundeswirtschaftministerium, dem BAFA und Ordnungsämtern zusammengebracht. Als deutlich wurde, dass die Probleme nicht weniger, sondern mehr werden, hat sich BDSW-Präsident Gregor Lehnert direkt an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt. Wir haben in zwei Schreiben alle Probleme detailliert aufgelistet und kritisiert, dass viele der rund 2.500 Behörden immer noch nicht auf die Arbeit mit dem Bewacherregister vorbereitet, über die neue Gesetzeslage nicht ausreichend informiert und personell völlig unterbesetzt seien: ein völlig unhaltbarer Zustand für die gesamte Sicherheitswirtschaft! Das Bewacherregister stelle sich als Wachstumsbremse für die weitgehend mittelständisch geprägte Branche dar, wir müssten ein Staatsversagen auf Bundes- und Landesebene konstatieren. Der von uns geforderte „Runde Tisch“ zur raschen Beseitigung der Vollzugsdefizite wurde abgelehnt. In unserem Pressegespräch am 17. Oktober in Berlin wiederholte Präsident Lehnert unsere Kritik öffentlich. Das Register sei nicht funktionsfähig. Datenerfassung und Befüllung seien mit einer viel zu kurzen Frist auf die Unternehmen abgewälzt worden. Das Bewachungsregister sei momentan ein Bürokratiemonster. Klare Aussagen vom BDSW!

Ralf Philipp

Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG
Unternehmen müssen sich dafür entscheiden, aktiv die Legalität verlassen
Sicherheits-Dienstleister werden faktisch nicht in die Illegalität gezwungen, sondern müssen sich dazu entscheiden, aktiv die Legalität zu verlassen. Schon vor der Einführung des Bewachungsregisters wurden Mitarbeiter heute eingestellt und morgen in den Dienst geschickt. Neben der fehlenden „Wächtermeldung“ wurden auch gerne andere Sachverhalte vernachlässigt – vom fehlenden Arbeitsschutz und fehlender Dienstkleidung („Sie haben doch bestimmt eine schwarze Cargohose…“) bis zu dubiosen Abzügen oder Zahlungen, zum Beispiel für pauschale Pausen oder Dienstkleidung. Verstöße waren und sind allgegenwärtig, es zählt nur der Umsatz. So stellt sich für viele die Frage nach dem „Gefallen-Lassen“ erst gar nicht; man macht einfach weiter wie bisher. Die Unternehmen, die sich an Gesetze und Regelungen halten, sind hier klar im Nachteil. Das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz könnte unserer Branche Vertrauen zurückgeben, wenn die richtigen Dinge angefasst werden. Qualifikationen und Fortbildungen könnten sich an Aufträgen orientieren, Beispiel ÖPNV, Werkschutz und Veranstaltungen. Hier bewegen wir uns zwischen „nichts“, einer Sachkundeprüfung nach 34a und höher. Die Tätigkeiten können hier sehr unterschiedlich sein. Es wäre die Gelegenheit, ein Überbleibsel der „alten Welt“ zu verabschieden und die Unterrichtung abzuschaffen. Stattdessen lesen wir Vorschläge dazu, das Monopol der IHK aufzuheben und unter anderem BDWS-zertifizierten Trägern die Durchführung zu ermöglichen. Geht es bei so einem Vorschlag noch um Sicherheit und Qualität oder die Erschließung eines neuen umsatzträchtigen Marktes? Das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz kann einiges bewegen, wenn es an den richtigen Stellen ansetzt. Ein Blick auf das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ aus dem Bundesinnenministerium weckt eher Befürchtungen eines weiteren Fiaskos für das Bewachungsgewerbe, dann eben nur in einem anderen Ministerium.

Stefan Wegerhoff

Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH
Es fehlt der Bezug zur Praxis
Der Grundgedanke des Bewachungsregisters ist grundsätzlich eine bahnbrechende Idee, sofern auch Qualifikationsnachweise durch „zertifizierte“ Bildungsträger sinnvoll und ratsam wären. Aus meiner Sicht gestaltet sich der Umgang mit dem Bewacherregister allerdings für viele Unternehmen durchaus schwierig. Der Bezug zur Praxis hat wohl bei der Erstellung gefehlt. Angefangen bei der Eingabe der maschinenlesbaren Zeile der Ausweisdokumente bis hin zu ständigen Fehlern beim Hochladen von Daten und Qualifikationsmachweisen. Es gibt zahlreiche zeitraubende Fehler, und zudem führen unnötige Doppelangaben zu Unverständnis und Frust in der Branche. Zumal nicht jede Firma über die notwendigen Kapazitäten verfügt, eine fundierte Einarbeitung ins Register zu ermöglichen. Mit Blick auf neue Gesetze und damit einhergehende Änderungen im Gewerbe sehe ich schon die nächsten, in der Praxis untauglichen Änderungen kommen. Oftmals fehlen den gesetzgebenden Instanzen schlicht Personen, die praxisnah beraten und zur Seite stehen. Gut gemeinte Änderungen führen vorwiegend kleinere Betriebe in die Illegalität und nicht selten in den wirtschaftlichen Ruin. Zudem sollte auch der Kostenpunkt bei Änderungen nicht außer Acht gelassen werden – und seien sie noch so klein. Betrachten wir alleine die Umstellung der neuen Vorgaben der Bewacherausweise, fallen gerade bei großen Firmen schnell hohe Personal- und Materialkosten an. Bleibt zu hoffen, dass neue Gesetzte die Branche nicht wieder mit praxisuntauglichen Vorgaben drangsalieren.

Weitere Fragerunden

Zum Auftakt der neunundzwanzigsten Runde stellen wir die Frage: „Wie lassen sich Sicherheits- und Ordnungsdienst sauber trennen?“ Im Interview mit:...
Zum Auftakt der fünften Runde stellen wir die Frage „Sollten Arbeitgeber des Sicherheitsgewerbes Anreize schaffen, damit ihre Mitarbeiter die Security...
Zum Auftakt der „Frage in die Runde – Spezial“ haben vier Sicherheitsverbände Stellung bezogen zur Frage , ob das Sicherheitsgewerbe...