Zum Auftakt der sechzehnten Runde stellen wir die Frage “Bewacherregister – Muss sich die Branche vom Staat eigentlich alles gefallen lassen? Und welche Ahnungen lässt das mit Blick auf das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz bei Ihnen aufkommen?“
Im Interview mit:
- Dr. Harald Olschok · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW),
- Ralf Philipp · Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG,
- Gero Dietrich · Geschäftsführer der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW),
- Julia Al Fawal · Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG,
- Stefan Wegerhoff · Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH
Eine kurze Einleitung:
In der gewerberechtlichen Verwaltungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland ist das „Bewacherregister“ nicht mehr als ein Fliegenschiss. Für das Sicherheitsgewerbe ist es jedoch inzwischen eine der zentralen rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftens.
Es lässt sich nicht anders als ein Totalversagen der zuständigen Behörden bezeichnen, dass dieses mehrfach verschobene Online-Register, nunmehr gesetzlich in Kraft seit 1. Juni 2019, technisch wie praktisch bis heute nicht funktioniert – und damit schätzungsweise rund 90 Prozent der Unternehmen einer ganzen Branche faktisch in die Illegalität zwingt. Der größte Branchenverband, der BDSW, kritisiert den Zustand – für seine Verhältnisse – ungewöhnlich deutlich. Vom kleineren Branchenverband, dem BVMS, ist gar nichts dazu zu hören. Muss sich die Branche vom Staat eigentlich alles gefallen lassen? Und welche Ahnungen lässt das mit Blick auf das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz bei Ihnen aufkommen?