Zum Auftakt der vierunddreißigsten Runde stellen wir die Frage: „Sollte es ein verbindliches, deutlich erkennbares Abzeichen oder Vergleichbares (ähnlich dem Polizeiabzeichen) geben, unter Umständen gar staatlich zertifiziert, um als eindeutig autorisiert erkennbar zu sein?“
Im Interview mit:
- Michael Wronker · Vizepräsident des BVMS e.V.,
- Marcus Karallus · Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH,
- Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG,
- Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH.
Eine kurze Einleitung:
Die Diskussion um Einsatzkleidung eines privaten Sicherheits-Dienstleisters in Hamburg (siehe „Frage in die Runde“ Nr. 32 vor zwei Monaten) hat weitere Fragen aufgeworfen. Es dürfe nicht sein, dass private Sicherheitskräfte wie ein Sondereinsatzkommando auftreten, sagen die einen. Endlich mal auch optisch selbstbewusst, sagen die anderen. Tatsache ist: Sicherheits-Dienstleister können im Einsatz anziehen, was sie wollen – so lange der Kunde damit einverstanden ist. Das macht es auch so schwer, ihre Befugnis zu erkennen. Sollte es ein verbindliches, deutlich erkennbares Abzeichen oder Vergleichbares (ähnlich dem Polizeiabzeichen) geben, unter Umständen gar staatlich zertifiziert, um als eindeutig autorisiert erkennbar zu sein?