Eindeutiges Abzeichen für private Sicherheitsdienste?

Zum Auftakt der vierunddreißigsten Runde stellen wir die Frage: „Sollte es ein verbindliches, deutlich erkennbares Abzeichen oder Vergleichbares (ähnlich dem Polizeiabzeichen) geben, unter Umständen gar staatlich zertifiziert, um als eindeutig autorisiert erkennbar zu sein?“

Im Interview mit:

  • Michael Wronker · Vizepräsident des BVMS e.V.,
  • Marcus Karallus · Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH,
  • Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG,
  • Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH.


Eine kurze Einleitung:

Die Diskussion um Einsatzkleidung eines privaten Sicherheits-Dienstleisters in Hamburg (siehe „Frage in die Runde“ Nr. 32 vor zwei Monaten) hat weitere Fragen aufgeworfen. Es dürfe nicht sein, dass private Sicherheitskräfte wie ein Sondereinsatzkommando auftreten, sagen die einen. Endlich mal auch optisch selbstbewusst, sagen die anderen. Tatsache ist: Sicherheits-Dienstleister können im Einsatz anziehen, was sie wollen – so lange der Kunde damit einverstanden ist. Das macht es auch so schwer, ihre Befugnis zu erkennen. Sollte es ein verbindliches, deutlich erkennbares Abzeichen oder Vergleichbares (ähnlich dem Polizeiabzeichen) geben, unter Umständen gar staatlich zertifiziert, um als eindeutig autorisiert erkennbar zu sein?

Dirk Dernbach

Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG
Besser wären Abzeichen für die Qualifikation
Zumindest kann das Unternehmen, von dem wir hier sprechen und das die wenigsten vorher gekannt haben dürften, behaupten: Werbung hat geklappt! Bereits bei der Frage „Nr. 32“ äußerte ich mich dahingehend, dass meiner Ansicht nach Dienstkleidung der Tätigkeit entsprechend und zweckmäßig sein sollte. Dementsprechend variiert sie also auch. Da sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, und das überschreitet auch bisweilen den guten Geschmack, wenn es auch nicht so ist, dass Sicherheits-Dienstleister im Einsatz anziehen können, was sie wollen. Da gibt es einige Vorschriften und Gesetze, die die Kleidung und Ausrüstung beeinflussen. Aber was soll ein Abzeichen bringen? Zumindest nichts am Aussehen der Dienstkleidung. Zwar kann es durchaus ein Vorteil sein, anhand eines Abzeichens, wie es unsere niederländischen Kollegen/innen mit dem „V“ bezwecken, zu erkennen, dass es sich um eine/n Mitarbeiter/in eines privaten Sicherheitsdienstes handelt. Aber das „V“ kann ich an einer Anzugsjacke genauso befestigen wie an einer Einsatzkombi. Als nächstes kommen dann Dienstgrad- und/oder Tätigkeitsabzeichen usw. Da wünsche ich mir eher eine staatlich zertifizierte Dienstkleidung mit dem entsprechenden Abzeichen für die Qualifikation des Mitarbeiters. Wenn es auch keine einheitliche Dienstkleidung hervorgebracht hat (was bei uns ja schon Probleme mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nach sich ziehen könnte), so ist in den Niederlanden generell die Dienstkleidung durch das Justizministerium genehmigen zu lassen. Dadurch ergeben sich dort zwar auch jede Menge optische Unterschiede, aber alle in einem tolerierbaren Rahmen. Ich persönlich bin aber kein Freund davon, alles gesetzlich zu reglementieren und vertraue auf den gesunden Menschenverstand und dem Feingespür unserer Kunden. Sie sollten letztlich entscheiden, wie sie sich durch einen Dienstleister nach außen repräsentieren lassen.

Marcus A. Karallus

Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH
Braun und beige statt blau
Bekleidung ist als Teil der extraverbalen Kommunikation nicht aus unser aller Leben wegzudenken. Sie bestimmt maßgeblich den ersten Eindruck. So ist denn auch notwendig, ihr eine große Wirkung für das Sicherheitsgewerbe zuzuschreiben. Erst seitdem die deutsche Landespolizei dunkelblaue Uniformen bevorzugt einsetzt und sich mit der Ausstattung von zum Beispiel Beiweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFEs) einen ansatzweise militärischen „Look“ gibt, ist die Dienstkleidung der privaten Sicherheitsdienste in die Diskussion geraten, wenn diese sich ähnlich kleiden. Dabei waren es zunächst private Sicherheitskräfte, die dunkelblaue oder schwarze Dienstkleidung trugen, um sich von der alten Polizeiuniform abzugrenzen. Auch der militärische Look wurde zuerst durch „Private Contractors“, die vornehmlich aus Militäreinheiten stammten, in das private Sicherheitsgewerbe transferiert. Sie haben bequeme Outdoor-Kleidung mit militärischer Uniformbekleidung und Ausrüstungsgegenständen kombiniert. Heute ist dieser „Contractor-Look“ auch bei Spezialkräften der Polizei zu sehen. Eine Lösung könnte sein, dass private Sicherheitskräfte braune, beige oder hellgrüne sowie graue Farbtöne tragen. Am besten kombiniert. Auch weg von Hemd und Krawatte zu Polohemd und Blouson. Es gibt leider keine andere Lösung, denn dass die alten Polizeiuniformen wieder bundesweit eingesetzt werden, ist nicht zu erwarten.

Bernd M. Schäfer

Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH
Anziehen, was man will
Ich finde die Fragestellung schwierig. § 19 BewachV geht eindeutig in eine Richtung, nämlich in Richtung der Abgrenzung von staatlichen Organen: „Bestimmt der Gewerbetreibende für seine Wachpersonen eine Dienstkleidung, so hat er dafür zu sorgen, dass sie sich von Uniformen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen deutlich unterscheiden und dass keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.“ Abgesehen davon ist die Formulierung in der Frage nahe an der Wirklichkeit: Der Dienstleister kann anziehen, was er will. Aber was soll ich ergänzend zu meinem zurückliegenden Text für die Frage Nr. 32 schreiben? Dort habe ich meine Position doch schon überdeutlich klar gemacht.

Michael Wronker

Vizepräsident des BVMS e.V.
Überprüfbarkeit mit einem Ausweis vereinfachen
Derzeit erschließt sich mir nicht, wie ein deutlich erkennbares Zeichen für die Sicherheitsbranche aussehen könnte. Auch ein eventueller Nutzen fällt mir im Moment nicht ein. Vielleicht fehlt mir aber auch die Vorstellungskraft. Allerdings wäre es an der Zeit, die Überprüfbarkeit der Sicherheitsdienste einfacher zu machen. Dafür könnte ich mir einen bundeseinheitlichen Bewacherausweis vorstellen, der im Endeffekt ja auch ein behördliches Zeichen wäre. Damit könnten einige Hürden abgebaut werden, weil jede/r Mitarbeiter/in sofort nachweisen könnte, dass er/sie im Bewacherregister gelistet ist. Bei einem Unternehmenswechsel wäre das eine enorme Vereinfachung. Auch die dringend notwendigen behördlichen Kontrollen könnte der Ausweis stark vereinfachen, wenn er maschinenlesbar wäre. Je nachdem, welche Daten sichtbar sind, könnte ich mir auch vorstellen, dass es wieder eine Pflicht gibt, ihn dann Ausweis bei allen Bewachungstätigkeiten (außer als Einzelhandelsdetektiv/in) sichtbar zu tragen. Da ein entsprechender Ausweis zwei Seiten hätte, könnte man die Sichtbarkeit der Daten gut regeln.

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