Ein Schreibtisch mit einem Taschenrechner und 100€ Scheinen. Darüber eine Hand die einen 100€ Schein festhält.

Bürgergeld

Zum Auftakt der siebenundvierzigsten Runde stellen wir die Frage: „Bürgergeld – Was bedeutet das für die Sicherheitsbranche?“

Im Interview mit:


Eine kurze Einleitung:

Der Beschluss des Bundestags bezüglich des „Bürgergelds“ hat in verschiedenen Wirtschaftszweigen, einschließlich der Sicherheitswirtschaft, Diskussionen ausgelöst. Ein vorherrschender Eindruck in der Wirtschaft ist, dass die Sanktionen nicht ausreichend durchgreifend sind. Dies bedeutet, dass Personen, die nicht arbeiten möchten, nicht ausreichend sanktioniert werden, indem ihnen finanzielle Mittel entzogen werden. Insbesondere in der Sicherheitsbranche herrscht die Befürchtung, dass diese mangelnde Sanktionierung zu einer weiteren Reduzierung potenzieller Arbeitskräfte führen könnte.

Eine alternative Betrachtungsweise könnte jedoch darauf abzielen, dass durch die Einführung des „Bürgergelds“ von vornherein Bewerber ausgesiebt werden, die keine wirkliche Motivation zur Arbeit aufbringen. Dies könnte zu einer effizienteren Auswahl von Arbeitskräften führen und erhebliche Ressourcen sparen, die normalerweise für die mühsame Sichtung von Bewerbungsunterlagen, Einstellung, möglicherweise kurzfristiger Entlassung und Schulung aufgewendet werden.

Die Bewertung dieser Situation hängt stark von der Perspektive ab. Auf der einen Seite besteht die Sorge um einen potenziellen Mangel an Arbeitskräften in der Sicherheitsbranche aufgrund nachlassender Sanktionen. Auf der anderen Seite könnte die Neuregelung dazu beitragen, dass Unternehmen Zeit und Ressourcen sparen, indem sie Bewerber aussortieren, die möglicherweise nicht die erforderliche Arbeitsmotivation mitbringen. Die Auswirkungen des „Bürgergelds“ auf den Arbeitsmarkt und speziell auf die Sicherheitswirtschaft werden daher von verschiedenen Standpunkten betrachtet und sind Gegenstand weiterer Diskussionen.

Dirk Faßbender

Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG
Es müssen Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen werden
Das zurzeit viel diskutierte Bürgergeld ist gar nicht so neu, wie es viele vermuten. Gehen wir mal hierzu einige Jahre zurück und erinnern uns an Ralf Gustav Dahrendorf (FDP), der schon in den 1980er Jahren von einem „bedingungslosen Grundeinkommen als „marktunabhängigem Existenzgeld, auf das alle Anspruch haben und dass ein Minimum an (Über-)Lebenschancen garantiert“, gesprochen hat. Schaut man dann ebenfalls rückwirkend auf den Oktober 2009, so wurden bei den damaligen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP eine Alternative zu Hartz IV gesucht und die von der rot-grünen Vorgängerregierung so genannte Arbeitsmarktreform für gescheitert erklärt. Die FDP hatte schon 2009 auf ihren Wahlplakaten dafür geworben, dass sich „Arbeit wieder lohnen“ müsse. Auch die Union hatte sich für das „Bürgergeld“ stark gemacht und ebenfalls die Forderung nach einem Mindesteinkommen aufgestellt. Wenn wir jedoch heute sehen und spüren, dass sich an allen Ecken und Enden der Mangel an Beschäftigten und Fachkräften dramatisch ausweitet, ist es offensichtlich, dass es ohne eine gesunde Mischung aus Fördern und Fordern nicht gehen wird. Maßnahmen, die den Wiedereinstieg in eine Berufstätigkeit eher verhindern als unterstützen, werden für viele Branchen problematisch sein. Um die Betroffenen zu motivieren, wieder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen, kann ein Wegfall von Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht nicht wirklich zielführend sein. Der aktuelle Kabinettbeschluss zum Bürgergeld birgt daher das Risiko, dass sich dieses Problem noch weiter verschärfen wird. Ob und inwieweit sich hier die, durch das Veto im Bundesrat, eingefügten Änderungen auswirken, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Anreize, um nicht arbeiten zu gehen, müssen daher konsequent abgebaut und nicht weiter erhöht werden. Hier sind deutlich höhere Anreize zur Arbeitsaufnahme notwendig, wobei die Umsetzung von Sanktionen immer mit Augenmaß und Bedacht erfolgen muss. Die Sicherheitswirtschaft bietet bundesweit vielfältige Möglichkeiten, um Leistungsbezieher wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Sicherlich müssen sich die Unternehmen mit den Bewerbenden individuell noch stärker auseinandersetzten, aber das machen sie auch schon heute. Wer dringend Personal benötigt, wird sich auch von einem erhöhten Aufkommen an Bewerbungsgesprächen nicht abschrecken lassen.

Julia Al Fawal

Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG
Fördern UND fordern
Der Gedanke, dass das Bürgergeld dazu einlädt sich weniger um Arbeit zu bemühen und mehr das arbeitslose Leben zu genießen, liegt nah. Jedoch will die Bundesregierung im Rahmen des Bürgergelds mehr Mittel für Qualifizierung und Weiterbildung zur Verfügung stellen. Dies wiederum könnte Arbeitssuchende, die mit ihrer derzeitigen Ausbildung nicht zufrieden sind, für das Sicherheitsgewerbe qualifizieren und somit neue Bewerber erreichen. Ebenso werden die Verdienstgrenzen angehoben, sodass geringfügig Beschäftigte und „Midi-Jobler“, die arbeitssuchend gemeldet sind, mehr hinzuverdienen und mehr Stunden arbeiten dürfen. Dies bildet selbstverständlich keinen Anreiz, sich eine Vollzeitbeschäftigung zu suchen. Aber wenn wir ehrlich sind, gibt es derzeit auch viele Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe, die solche Teilzeitmodelle bevorzugen, ohne eine Vollzeitbeschäftigung anzustreben. Jedoch vermittelt gerade die so genannte Vertrauenszeit von sechs Monaten den Eindruck, dass man nach der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erst einmal eine gewisse „Ausruhphase“ hat. Und da sehe ich das eigentliche Problem: Es gibt nun mal eine hohe Fluktuation von Arbeitnehmern von einer Sicherheitsfirma zu der nächsten. Wenn dieser Personenkreis, der in der Regel sofort eine neue Beschäftigung in einem anderen Sicherheitsunternehmen finden würde, dem Arbeitsmarkt zum Teil sechs Monate nicht mehr zur Verfügung steht, dann kann das eine große Rolle bei der ohnehin schon vorhandenen Personalknappheit spielen. Es darf eben nicht nur gefördert, sondern es muss auch Leistung abgefordert werden.

Florian Graf

Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW)
Der Streit hat sich gelohnt
Gerade in Zeiten des Beschäftigtenmangels braucht es Anreize zur Arbeitsaufnahme, anstatt welche dagegen. Überall spüren wir den sich immer weiter ausweitenden Mangel an Beschäftigten. Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld nun eingeführt. Es ist das Ergebnis eines Kompromisses, der zu begrüßen ist. Es hat sich gezeigt, dass unsere Demokratie auch in Krisenzeiten streitbar, aber auch handlungsfähig ist. Der Kompromiss ist eine Kurskorrektur in die richtige Richtung. Dabei rückt das Prinzip des Förderns und Forderns richtigerweise wieder zurück in den Fokus, ein Grundsatz, der für die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik unabdingbar ist: Leistung muss sich lohnen! Was genau wurde korrigiert? Veränderungen bei den Karenzzeiten und beim anrechenbaren Schonvermögen sowie bei eindeutigeren Regelungen bei den Mitwirkungspflichten. Damit sind auch die Kritikpunkte unseres Verbandes aufgegriffen worden. Die ursprünglich beabsichtigte Ausrichtung der Bundesregierung barg das Risiko, dass sich das Problem des Mangels an Arbeitskräften noch weiter verschärft hätte. Gerade der Wegfall von Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger wäre nicht zielführend gewesen, um die Betroffenen zu motivieren, einer Tätigkeit nachzugehen. Wir brauchen Maßnahmen, die den Wiedereinstieg in eine Berufstätigkeit unterstützen und nicht verhindern. Insoweit hat sich der Streit zwischen Bundesrat und Bundesregierung, zwischen Regierung und Opposition, gelohnt.

Ralf Philipp

Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG
Wie wäre denn mal der Anreiz, bei einer Vollzeittätigkeit mindestens ein einfaches Leben führen zu können?
In fast 15 Jahre im Sicherheitsgewerbe haben mich schon viele Aussagen, Artikel und Behauptungen aufgeregt, aber hier ist dann wieder einmal meinen ganz persönlicher Schwellenwert überschritten. Man könnte auch sagen: Bei den Aussagen einiger Personen zum geplanten Bürgergeld bekomme ich – Puls. Ich zitiere Florian Graf, seines Zeichens Hauptgeschäftsführer des BDSW: „Wir dürfen die Anreize, nicht arbeiten zu gehen, nicht weiter erhöhen.“ Ich erwarte vom Chef eines Arbeitgeberverbandes nicht wirklich eine besondere Nähe zu Arbeitnehmern und ihren Grundbedürfnissen wie Essen, Schlafen, Wohnen usw., aber ich erwarte eine minimale Empathie für jene, die in seinen Mitgliedsunternehmen das Geld verdienen, von denen diese Unternehmen ihre Mitgliedsbeiträge bezahlen. Zugegebenermaßen habe ich das Zitat verkürzt wiedergegeben, es geht noch weiter: „…, sondern müssen uns im Interesse der Gesellschaft und Wirtschaft mit Maßnahmen befassen, die die Anreize zur Arbeitsaufnahme steigern.“ Hat er das so wirklich gesagt? Da es sich um die Presseveröffentlichung seines Verbandes handelt, gehe ich stark davon aus. Einen der wichtigsten Anreize zur Arbeitsaufnahme, die Lohnhöhe, kann er nicht meinen. Hier sitzt sein Verband maßgeblich am längeren Hebel, hier kann sein Verband etwas bewirken. Hier könnte er sich für Verständnis und Akzeptanz in der Branche einsetzen. Macht er aber nicht. Mit Anreizen zur Arbeitsaufnahme sind schlicht Sanktionen gemeint, die den Hilfeempfänger noch schlechter stellen, als es ohnehin schon der Fall ist. Die erste Zeile des Artikels „In Zeiten des Beschäftigtenmangels braucht es Anreize zur Arbeitsaufnahme anstatt dagegen!“ impliziert, dass die künftigen Empfänger des Bürgergelds lieber weiter „faul“ zu Hause bleiben anstatt mit Sanktionen zur Arbeit getrieben werden. Wie wäre der Anreiz, bei Vollzeit bei 175 Stunden mindestens ein einfaches Leben führen und einen einfachen Ruhestand genießen zu können, ohne auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, ohne 250 Stunden und mehr „kloppen“ zu müssen? Natürlich ist das alles nicht von jetzt auf gleich realisier- und vor allem finanzierbar. Selbst wenn Arbeitgeber genau das wollen. In der Regel können sie es nicht und sind froh, wenn sie „geringe“ Objektzuschläge beim Kunden durchsetzen können und nicht gegen einen billigeren Dienstleister ausgetauscht wurden. Und für Arbeitgeber, denen so etwas wichtig ist, gibt es keine Lobby. Kein Bundesverband, der sich wirklich stark macht, faule Eier aussortiert und über den Tellerrand blickt, um eine Akzeptanz in der Politik zu schaffen und die Bereitschaft zu wecken, daran etwas zu ändern. Während meiner fast 15 Jahren in der Branche hatte ich eine nicht mehr nachvollziehbare Anzahl an Vorstellungsgesprächen. Es dürften weit über tausend gewesen sein, aber die Anzahl der Bewerber, die „keinen Bock“ hatten, die bekomme ich noch ungefähr zusammen: vielleicht 50, die schon im Gespräch signalisierten, kein Interesse zu haben, 25, die schon kurz nach der Einstellung das Unternehmen wieder verlassen durften. Ich sehe da kein Problem oder Potenzial, Ressourcen zu sparen. Diese Diskussion dient meines Erachtens lediglich der Spaltung unserer Gesellschaft.

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