Zum Auftakt der neunundzwanzigsten Runde stellen wir die Frage: „Wie lassen sich Sicherheits- und Ordnungsdienst sauber trennen?“
Im Interview mit:
- Michael Wronker · Vizepräsident des BVMS e.V.,
- Marcus Karallus · Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH,
- Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG,
- Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH,
- Peter Haller · Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH.
Eine kurze Einleitung:
Immer wieder kommt im Sicherheitsgewerbe die Frage auf, wie sich Sicherheits- und Ordnungsdienst sauber trennen lassen.
Wichtig ist das deshalb, weil Ersteres eine Qualifizierung nach dem Gewerberecht erfordert, Letzteres nicht. Die Diskussion hatte es zuletzt Anfang 2020 gegeben, als es um die Corona-Zutrittskontrollen vor Supermärkten ging. Im vergangenen Dezember nun hat sich das Amtsgericht Köln mit einer ähnlichen Fragestellung im Zusammenhang mit der Veranstaltungssicherheit befasst. Am Ende haben die Richter zwar kein Urteil gefällt und das Verfahren eingestellt. Doch letztlich ist die Entscheidung nur aufgehoben – früher oder später wird das Thema wieder aufs juristische Tapet kommen. Grund genug für uns, die Diskussion schon heute zu führen: Wie sind Karten-, Personen-, Taschen- oder Körperkontrollen am Stadioneinlass einzuordnen? Zählen sie zum Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) und müssen von „Wachpersonen“ im Sinne der Gewerbeordnung durchgeführt werden? Oder zählen sie „nur“ zum Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) nach den versammlungsstättenrechtlichen Vorschriften? Welche eindeutigen Kriterien bieten sich zur Unterscheidung zwischen Sicherheits- und Ordnungsdienst an?