Ein wann im schwarzen Anzug nachts auf einer Straße

Dienstkleidung

Zum Auftakt der zweiunddreißigsten Runde stellen wir die Frage: „Wie sollte die Dienstkleidung von seriösen Fachkräften des heutigen Sicherheitsgewerbes sein?“

Im Interview mit:

  • Michael Wronker · Vizepräsident des BVMS e.V.,
  • Marcus Karallus · Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH,
  • Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG,
  • Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH.


Eine kurze Einleitung:

Selten kommt es vor, dass es Dienstkleidung und Aufmachung privater Sicherheitsdienste in die Schlagzeilen schaffen. Das ist jüngst einer Firma in Hamburg gelungen, als sie im Auftrag der städtischen Sprinkenhof GmbH auf St. Pauli ein für den Abriss vorgesehenes Gebäude räumte. Dagegen gibt es massiv Proteste im Stadtteil, vor allem von linken Gruppen. Kritisiert wurde unter anderem, dass die privaten Sicherheitsleute übertrieben martialisch aufgetreten seien: in schwarzer Kleidung und mit vermummten Gesichtern – wie Angehörige von polizeilichen Sondereinsatzkommandos in früherer Zeit. Viele Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe dagegen äußerten in den Sozialen Medien Zustimmung, weil sich hier ein Dienstleister getraut habe, selbstbewusst und respekteinflößend aufzutreten statt „handzahm“ (adrett und sauber, dafür verwechselbar und ohne Autorität) wie auf der einen Seite des derzeit in der Praxis zu beobachtenden Spektrums oder „vergammelt“ (beispielsweise Corona-Zutrittskontrollkräfte vor Supermärkten) auf der anderen Seite. Da fragt man sich: Wie hätten’s denn gern? Und deshalb auch unsere Frage an Sie: Wie sollte des Outfit von seriösen Fachkräften des heute Sicherheitsgewerbes sein?

Dirk Dernbach

Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG
Dienstbekleidung ist immer ein Kompromiss
Wie ein bekanntes Zitat schon sagt: „You never get a second chance to make a first impression.“ Das gilt nicht zuletzt für die Dienstkleidung: der Tätigkeit entsprechend und zweckdienlich. Das lässt natürlich viel Spielraum für Interpretationen. Im genannten Beispiel kann die Kleidung zweckdienlich gewesen sein. Allerdings steht immer noch der „first impression“ im Raum. Auch wir hatten Zeiten, in denen unsere Event-Eingreiftruppe „martialische“ Kleidung trug – einfach vor dem Hintergrund, dass sie unseren Mitarbeiter/-innen den bestmöglichen Schutz gewährte. Mittlerweile sind wir davon abgekommen, da das Auftreten auch Aggressionen schürte. Es sollte selbstverständlich sein, dass Kleidung auf den Auftrag abgestimmt sein muss, auch wenn sie oftmals ein Kompromiss ist. Ich glaube, dass jeder von uns, der mit Kleidungsbeschaffung zu tun hat, die Beschwerden kennt: Im Sommer zu warm, im Winter zu kalt, zu hoher Anteil von irgendwas. Deshalb schwitzt man im Hemd, es kratzt oder man bekommt Hautausschlag. Ich frage mich, ob es diese Diskussionen auch bei der Bundeswehr gibt. Sicherlich offerieren die meisten der hiesigen Sicherheitsdienste Kleidung, die den Wünschen der Kunden entspricht, die dem Einsatzzweck dienlich ist und die unseren Kollegen ein seriöses Auftreten, verbunden mit hohem Tragekomfort, ermöglichen. In der Regel sehen sie sich ähnlich, was der Branche auch einen gewissen Widererkennungseffekt gibt. Und wenn es mal wieder zu hitzigen Debatten führt: Auch schlechte Werbung ist Werbung.

Marcus A. Karallus

Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH
Dienstkleidung unterstützt die Auftragserfüllung
Dienstbekleidung ist ein äußerst sensibles Thema, denn sie ist im höchsten Maße identitätsstiftend, kann aber auch eine einschüchternde oder gar provozierende Wirkung entfalten. Im Sicherheitsgewerbe werden zumeist innerhalb befriedeten Besitztums Aufgaben und Weisungsbefugnisse über die Dienstkleidung klar definiert. Dabei hat sich der private Sicherheitsdienst, mindestens in den Abzeichen und Aufschriften, durch eindeutige rechtliche Bestimmung klar von Uniformen hoheitlicher Kräfte abzugrenzen. Die in die Schlagzeilen geratene Dienstkleidung ist hingegen eindeutig an die Einsatzbekleidung polizeilicher Kräfte, wie sie bei Demonstrationen eingesetzt werden, angelehnt gewesen. Neben den Hamburg-Abzeichen besteht insbesondere durch die Sturmhauben und Helme eine Verwechselungsgefahr mit der Bereitschaftspolizei des Stadtstaates Hamburg. Das Hamburg-Wappen auf der Brust ist beim ersten Hinsehen nicht unbedingt von dem der Hamburger Polizei zu unterscheiden. Dies gilt es zu vermeiden. Darüber hinaus sollte der Schutz der Mitarbeiter stets im Vordergrund stehen und nicht der Anschein staatlicher Fähigkeiten oder Befugnisse. Dienstkleidung unterstützt letztlich aber auch den Auftrag, den die privaten Sicherheitsdienste erfüllen. Ein Empfangsmitarbeiter muss freundlich und kompetent gegenüber Kunden und Geschäftspartnern einer Bank auftreten und entsprechend gekleidet sein. Ein Mitarbeiter, der den Zugang zum Werksgelände kontrolliert, muss die entsprechende Autorität ausstrahlen – unterstützt durch die Kleidung.

Bernd M. Schäfer

Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH
Die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kann gefährdet sein
Eine einfache Befragung von „Volkes Stimme“ ergibt jedes Mal dasselbe Bild: Jeder Betrachter des Fotos der Mitarbeiter des genannten Sicherheitsdienstes bei diesem Einsatz muss den Eindruck gewinnen, dass es sich um Spezialkräfte der Polizei handele; SEK oder sogar GSG 9 wurden genannt. Damit ist zum einen klar, dass genau DAS das Ziel dieser Aktion war: Es sollte so aussehen wie Polizei, auch wenn es keine Polizei war. Die sich daraus ergebende rechtliche Situation ist ebenso vollkommen klar: Es handelt sich um einen Verstoß gegen § 19 BewachV, denn danach ist der Gewerbetreibende dazu verpflichtet, Uniformen auszuwählen, die sich von behördlichen Vollzugsorganen deutlich unterscheiden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Frage stellen. Nein, der Zweck heiligt nicht jedes Mittel! Es gibt eine klare Trennung zwischen privater – käuflicher – Sicherheit und dem Gewaltmonopol des Staates. Wäre es anders, so würde derjenige die besten Söldner bekommen, der am meisten dafür bezahlt. An dieser Stelle gibt es auch keinen Kompromiss.

Michael Wronker

Vizepräsident des BVMS e.V.
Unter bestimmten Umständen darf’s auch mal martialisch sein
Grundsätzlich sieht die Bewachungsverordnung erst einmal vor, dass Wachpersonen, die befriedetes Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten, Dienstkleidung tragen müssen. Wie diese auszusehen hat, ist nicht vorgeschrieben. Es wird nur klargestellt, dass sie sich von Uniformen der Streitkräfte und behördlichen Vollzugsorgangen deutlich zu unterscheiden hat. Darüber hinaus dürfen keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sehen. Der Gesetzgeber lässt dem Bewachungsgewerbetreibenden also sehr viele Freiheiten bei der Wahl der Dienstkleidung. Das mag man gut finden, weil es ja auch günstig sein kann, nicht für Dienstkleidung sorgen zu müssen, falls man nicht die Aufträge hat, bei denen Wachpersonen befriedetes Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten. Mir fehlt hier allerdings das Selbstverständnis der Branche, sich in der Öffentlichkeit positiv zu präsentieren. In den vorherigen Fragerunden hatte ich mich ja bereits mehrfach zum Thema Dienstkleidung geäußert. Nein, Jogginghosen, zerrissene Jeans und Alpha-Industries-Jacke sind keine Dienstkleidung. Meines Erachtens muss Dienstkleidung den Gegebenheiten des Auftrags angepasst sein. Das kann mal eine Cargo-Hose sein oder auch mal ein Anzug. Das kann unter bestimmten Umständen sogar mal eine so martialische Kleidung sein wie bei der Firma in Hamburg, wenn die Gefährdungsbeurteilung das im Einzelfall verlangt. Mir liegt aber viel mehr am Herzen, dass es eine gesetzliche Verpflichtung geben sollte, dass der jeweilige Unternehmensname auf der Dienstkleidung zu erkennen ist. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn sich die Bewachungsgewerbetreibenden darum kümmern würden, dass im Sinne eines Corporate Designs alle Mitarbeiter/-innen bei einem Auftrag die gleiche ordentliche Kleidung tragen.

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