Drohnen im Sicherheitsgewerbe

Zum Auftakt der achtundvierzigsten Runde stellen wir unter anderem die Fragen: „Wie schätzen Sie die Bedeutung von Drohnen fürs Geschäft und die Tätigkeit von Sicherheits-Dienstleistern ein – heute und in Zukunft? Werden Drohnen angesichts ihrer Kosten ein Hilfsmittel der Großen bleiben oder sich auch im Mittelstand etablieren?“

Im Interview mit:


Eine kurze Einleitung:

Mit Blick auf die Sicherheitswirtschaft sind Drohnen schon lange im Gespräch. Galten sie jahrelang als reines Marketing-Spielzeug der großen Dienstleister, kristallisiert sich immer mehr heraus, dass Drohnen bei der Sicherheitsarbeit gute Dienste leisten können. Der BDSW hat dafür jetzt sogar einen eigenen Fachausschuss gegründet. Wie schätzen Sie die Bedeutung von Drohnen fürs Geschäft und die Tätigkeit von Sicherheits-Dienstleistern ein – heute und in Zukunft? Werden Drohnen angesichts ihrer Kosten ein Hilfsmittel der Großen bleiben oder sich auch im Mittelstand etablieren? Was sind die besonderen Vorzüge? Und: Werden sie Arbeitsplätze kosten, da sich mit ihrer Hilfe beispielsweise weitläufiges Gelände viel leichter überwachen lässt als mit Personal?

Christine Behle

Stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin, und Leiterin diverser Fachbereiche, darunter „Besondere Dienstleistungen"
Die ungeregelte Einführung der Drohnentechnik ist abzulehnen
Drohnen sind ein technisches Hilfs- und Arbeitsmittel, das künftig in immer mehr Bereichen an Bedeutung gewinnen wird. Die technischen Herausforderungen, die Einsatzgebiete und die Rentabilität sind nicht die vordringlichen Fragen für die Gewerkschaftsarbeit. Für die Gewerkschaft steht der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Ausgestaltung der Arbeitsplätze im Vordergrund. Vor dem Abbau von Arbeitsplätzen durch die Einführung neuer Techniken müssen die bisherigen Beschäftigten geschützt werden. Die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze können durch den Drohneneinsatz erheblich sein, was vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels im Sicherheitsgewerbe aber positiv gestaltet werden kann. Die Einführung der Drohnentechnik muss mit einer erweiterten Ausbildung einhergehen, damit die Beschäftigten vor Einsatz umfassend geschult sind. Mit einer höheren Qualifizierung müssen auch eine entsprechend höhere Entlohnung und eine Aufwertung der Tätigkeit einhergehen. Diese Ziele lassen sich nur unter den Bedingungen der gewerkschaftlichen und betrieblichen Mitbestimmung erfolgreich erreichen. Nur gemeinsam mit den Beschäftigten kann die technische Innovation im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmung ein Erfolg werden und die Aufwertung des Sicherheitsgewerbes erfolgen. Was auf gar keinen Fall passieren darf, ist die Abwälzung von Risiken in der Technikanwendung auf die einzelnen Beschäftigten. Der Einsatz von Drohnen zieht datenschutzrechtliche Fragen nach sich, die bei falscher Anwendung erheblich sein können. Diese Risiken haben die Unternehmen zu tragen, nicht die Beschäftigten. Darüber hinaus ergeben sich auch datenschutzrechtliche Fragen gegenüber den Beschäftigten; Überwachung kann sich auch gegen ihre Grundrechte richten. Eine ungeregelte Einführung der Drohnentechnik ist daher abzulehnen. Diese kurz skizzierten Risiken lassen sich minimieren, wenn im Vorfeld der Einführung von Drohnen die Beschäftigten und ihre Mitbestimmungsgremien einbezogen werden und wenn vorher eine ausführliche Qualifizierung und Aufwertung der Tätigkeit stattfindet. Unter diesen Parametern kann die Drohnentechnik ein Gewinn für das Unternehmen und die Beschäftigten sein.

Dirk Dernbach

Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG
Professioneller Drohneneinsatz braucht professionelle Bediener
Ich kann mich an Zeiten erinnern, als die ersten Sicherheitsdienste Kameras „entdeckten“, verbunden mit der Erwartung, dass man ja damit auch Personal einsparen könnte. Hat damals schon suboptimal geklappt. Zwischendurch hat es immer wieder mal Gimmicks gegeben, die – und dazu zähle ich auch Drohnen – durchaus gelungene Ergänzungen zu personellen Dienstleistungen sein können. Dass sie Arbeitsplätze gefährden, sehe ich allerdings nicht, sondern eher in Einzelfällen eine notwendige Anpassung von Arbeitsplätzen. Nehmen wir hier doch die Drohne als Beispiel. „Artgerecht“ werden diese im Sicherheitswesen überwiegend für Erkundungsflüge, Lagenbeurteilungen und Gefahrenabwehr eingesetzt. Bei Securitas sind Drohnen auch verstärkt im Arbeitsumfeld der Feuerwehr im Einsatz und dort primär zur Brandherd-Identifizierung, für Schadstoffmessungen und zur Ortung vermisster Personen durch Thermaltechnik. Heißt aber doch erst einmal, dass es Menschen geben muss, die in der Lage sind, die Drohnen zu bedienen. Und damit meine ich nicht: „Hier, flieg‘ mal ‘ne Runde.“ Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Bedienen professioneller Drohnen auch einen professionellen Bediener benötigt. Ansonsten sollte man sich mit den Nachbarn gut verstehen, wenn man zum wiederholten Male besagte Drohne aus deren Garten holen muss. Bestimmt werden sich einige Unternehmen auf den Einsatz von Drohnen spezialisieren, da sich, insbesondere bei temporären Aufträgen, die Anschaffung der Drohne und die Ausbildung/Vorhaltung von Drohnenpiloten für die meisten der Sicherheits-Unternehmen nicht rentieren wird. Und was die Zukunft bringt… Wenn man meine Aufzählung der Drohnentätigkeiten nachvollzieht, handelt es sich zur Zeit überwiegend um Detektionstätigkeiten, die eine weitere Verifizierung und somit auch personelle Tätigkeit beinhaltet. Vielleicht fährt später mal der Roboter, der mit der Drohne verknüpft ist, die an der Raumstation. Who knows?

Peter Haller

Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH
Weniger Streifengänge, dafür mehr qualifizierte Drohnensteuerung
Drohnen sind ein geeignetes Mittel dafür, auf großen und unübersichtlichen Geländen mehr Sicherheit zu erhalten. Aktuell sind die Preise für professionelle Drohnen noch nicht wirtschaftlich, ich gehe allerdings davon aus, dass sich dies in den nächsten Jahren ändern wird. Personell werden hier sicherlich einfache Streifengänge wegfallen, dafür aber Arbeitsplätze für qualifizierte Drohnenpiloten entstehen. Wir befürworten jegliche Verbesserung der Qualität, auch durch Qualifikation und technischen Einsatz. Künftig ist es vorstellbar, dass Drohnen in der Alarmverfolgung für die Erstinaugenscheinnahme eingesetzt werden könnten – wenn die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Marcus A. Karallus

Leiter des Akademiebetriebs der Power Akademie GmbH
Vorteilhafte Zusatzqualifikation des Sicherheitspersonals
Mit Gewissheit gibt es schon heute viele sinnvolle Anwendungsbereiche für Drohnen, wie die bereits genannte großflächigen Freiland- und Werksüberwachung sowie zur Beurteilung von Großschadenslagen. In Zukunft werden, mit fortschreitender Technik, die Einsatzgebiete exponentiell wachsen. Zum Beispiel kann man sich bei Bränden mit Austritt von Gefahrstoffen nicht nur schnell ein Lagebild verschaffen, sondern auch ein erster Angriff gegen das Feuer mit Drohnen geflogen werden. Neue und leichte Löschmittel werden durch die Drohnen ausgebracht und gleichzeitig Daten über Schadstoffe in der Luft gemessen sowie übermittelt werden. So kann die Berufs- und Werksfeuerwehr ohne Zeitverzug, durch das Anlegen von Schutzausrüstung, auf lebensgefährliche Lagen tatsächlich reagieren. Viele technische Entwicklungen werden im Laufe der Zeit nicht nur für den Mittelstand bezahlbar sein, sondern selbst für den Consumer-Bereich. Ein gutes Beispiel dafür sind professionelle Fotoapparate oder Mobiltelefone. So wird auch die Drohnentechnologie Einzug auf vielen Ebenen des Mittelstandes halten. Drohnen werden in nächster Zukunft keine menschlichen Arbeitskräfte ersetzen, da sie bisher von Menschen gesteuert werden, sondern viel mehr das Personal unterstützen. Auch stationäre Videoüberwachungen haben beispielsweise Verschlussrunden nicht überflüssig machen können. Es wird eher zu einer vorteilhaften Zusatzqualifizierung des Sicherheitspersonals kommen, denn es ist effektiver, wenn das Sicherheitspersonal in der Lage ist, die Drohnen zu steuern und die Ergebnisse direkt selbst auszuwerten.

Michael Metz

Niederlassungsleiter Rhein-Main & Niederlassung Süd bei Apleona Security Services
Effizienz durch variablen Einsatz
Der Einsatz von Sicherheitstechnik wird in unserer Branche über die kommenden Jahre immer mehr an Stellenwert gewinnen und die Sicherheitsbranche ergänzen. Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielseitig denkbar: zusätzliche Absicherung in der Revierkontrolle, beispielsweise mit Wärmebildkamera, oder Steuerung durch zentrale Einheiten, etwa Einsatzzentralen bei Alarmauslösung). Ich für meinen Teil sehe die Unterstützung durch Sicherheitstechnik (Drohnen) als sehr positiv an. Zum einen kann sie die Sicherheitstätigkeit qualitativ unterstützen (dunkle Flecken werden sichtbar) und die Drohnenpiloten bei Ihrer Arbeit entlasten. Zusätzlich wäre unter gewissen Voraussetzungen denkbar, dass Aufnahmen gesichert und für spätere Nachweise genutzt werden können. Die Kontrollen sind je nach Örtlichkeit schneller durchgeführt und variabel eingesetzt. Heutzutage sind starre oder schwenkbare Kameras im Einsatz. Künftig hingegen könnten variabel einsetzbare Drohnen an die zu kontrollierende Örtlichkeiten gesteuert werden und diese von unterschiedlichen Blickwinkeln bewerten. Hierdurch würden Kontrollen effizienter und es wäre möglich, mehrere Kontrollen in der gleichen Schicht mit weniger Aufwand durchzuführen. Ein anderes Beispiel ist die Eigensicherung. Durch die Drohnentechnik kann der eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter entsprechend vorbereitet in den Kontrollbereich treten oder vorab Unterstützung anfordern. Nicht zu vergessen ist die Bewertung der aktuelle Marktsituation. Die derzeitige Personalsituation ist sehr angespannt und kann durch den Einsatz von Technik entspannt werden. Nach meinem Dafürhalten ist der Abbau von Personal nicht nötig. Die Sicherheitsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen werden an anderen Standorten/Objekten eingesetzt, die derzeit unterbesetzt sind. Nicht wegzudenken ist der Einsatz von Drohnen in Zukunft in größeren Arealen (Beispiel: Werkschutz/Windkraftwerke) und damit zusammenhängend gegebenenfalls die autonome Steuerung. Dies würde insbesondere die Perimeterabsicherung verbessern und schneller gestalten. Das bedeutet: Bei Alarmauslösung wird eine Drohne an die entsprechende Örtlichkeit gesendet und variabel auf diese ausgerichtet. Neuerungen sind oft sehr teuer, dennoch wird durch die häufigere Nutzung die Entwicklung beschleunigt, die Massenfertigung günstiger und der Markt belebt (Konkurrenzsituation). Hierdurch werden im Laufe der nächsten Jahre die Drohnen günstiger und auch für den Mittelstand verfügbar sein. Zusammenfassend lässt sich sagen: Personal wird nicht ersetzt, sondern ergänzt, Drohnentechnik schafft zusätzliche Möglichkeiten für Sicherheitskonzepte, sie wird mit der Zeit besser und günstiger.

Bernd M. Schäfer

Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH
Deutschland ist immer noch an Gänsen und Ziegen orientiert
Drohnen sind ein Thema, das aus dem Sicherheitswesen nicht mehr wegzudenken ist. Zum einen auf „der dunklen Seite der Macht“, nämlich als Angriffswaffe mit dem Ziel des Ausspähens oder sogar zum Durchführen von Anschlägen. Insoweit muss sich jedes in der Sicherheit tätige Unternehmen bei der Sicherheitsanalyse eines Auftrags auch mit diesem Thema im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr auseinandersetzen. Zum anderen aber auch, weil immer mehr Unternehmen Drohnen einsetzen oder einsetzen wollen, um ihre Sicherheits-Dienstleistung zu komplettieren. Leider sind die gesetzlichen Restriktionen in Deutschland – wie so oft, möchte man sagen – derart, dass ein sinnvoller Einsatz bisher nicht in Sicht ist. Solange das autonome Fliegen nicht erlaubt ist, gibt es große Schwierigkeiten, ein sinnvolles Geschäftsmodell zu entwickeln. Denkbar wäre es zum Beispiel, die Interventionszeiten im Alarmfall dadurch zu verkürzen, dass der Alarmfahrer zum Objekt fährt, von der Zentrale aus eine autonom fliegende Drohne zum selben Objekt losgeschickt wird und sich beide dort treffen. Dies wäre eine dramatische Steigerung der Reaktionsgeschwindigkeit – die leider nicht möglich ist, weil Drohnen so autonom nicht fliegen dürfen. Erfolgversprechende Ansätze gibt es bei der Gebäudereinigung, wo Drohnen zur Kontrolle von Außenwänden von Gebäuden eingesetzt werden, sowohl zur Feststellung des Reinigungsbedarfs als auch zur Ermittlung im Schadenfall. Aber zur Bewachung? In Deutschland Fehlanzeige! Auch die Sicherung von Freiflächen von Photovoltaikanlagen durch Patrouille fliegende Drohnen ist schwierig, nicht nur wegen der Leistungsdauer der Akkus, sondern auch wegen der Vorgabe zum Fliegen auf Sicht. Deutschland ist auch hier noch mehr an seit Jahrtausenden bewährten Sicherungsinstrumenten wie Gänsen oder Ziegen orientiert, die sich auf solchen Flächen mit gesetzlicher Erlaubnis frei bewegen dürfen, sofern nicht gegen Tierschutzgesetze verstoßen wird.

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