Zum Auftakt der elften Runde stellen wir die Frage „Sollte der Gesetzgeber die Praxis der Auftragsvergabe an Subunternehmer im Sicherheitsgewerbe strenger reglementieren, um Missbrauch zu verhindern?“
Im Interview mit:
- Klaus Bouillon · Präsident des BVMS e.V.,
- Michael Metz · Chief Operational Adviser und Ausbilder in der Frankfurter Niederlassung der Klüh Security GmbH,
- Ute Kittel · Mitglied des Bundesvorstandes der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin und Fachbereichsleiterin „Besondere Dienstleistungen“,
- Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH
Eine kurze Einleitung:
Die jüngsten Aussagen des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer werfen einen alarmierenden Blick auf die problematische Rolle des Sicherheitsgewerbes im Umsatzsteuerbetrug. Mit bemerkenswerter Deutlichkeit hat er auf die erschreckende Anzahl von 400 Verdachtsfällen allein in Hessen hingewiesen. Der Einsatz komplexer Strukturen, die mehrere Subunternehmer einschließen, deutet auf einen alarmierenden Trend hin, bei dem versucht wird, Steuerzahlungen zu umgehen.
Die Forderung nach einer Umkehr der Steuerschuld signalisiert die Notwendigkeit drastischer Maßnahmen. Es ist klar, dass dies allein nicht ausreichen wird. Insbesondere in einer Branche, in der die Beauftragung von Sub-Sub-Sub-Unternehmen zur gängigen Praxis gehört.
Es ist unerlässlich, dass nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen verschärft werden, sondern auch eine gründliche Überprüfung der Geschäftspraktiken in der Sicherheitsbranche erfolgt.
Eine transparente und verantwortungsbewusste Vergabe von Aufträgen ist von entscheidender Bedeutung, um den Missbrauch von komplexen Strukturen zu unterbinden. Die Integrität des Sicherheitsgewerbes muss gewahrt bleiben. Nur durch eine umfassende Reform und konsequente Überwachung können wir sicherstellen, dass das Sicherheitsgewerbe seine wichtige Rolle in der Gesellschaft auf faire und rechtmäßige Weise erfüllt.
Weil es dafür allerdings gute und vor allem praktische Gründe gibt, bleibt die Frage: Sollte der Gesetzgeber die Praxis der Auftragsvergabe an Subunternehmen im Sicherheitsgewerbe strenger reglementieren, um Missbrauch zu verhindern?