Zum Auftakt der elften Runde stellen wir die Frage „Sollte der Gesetzgeber die Praxis der Auftragsvergabe an Subunternehmen im Sicherheitsgewerbe strenger reglementieren, um Missbrauch zu verhindern?“
Im Interview mit:
- Klaus Bouillon · Präsident des BVMS e.V.,
- Michael Metz · Chief Operational Adviser und Ausbilder in der Frankfurter Niederlassung der Klüh Security GmbH,
- Ute Kittel · Mitglied des Bundesvorstandes der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin und Fachbereichsleiterin „Besondere Dienstleistungen“,
- Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH
Eine kurze Einleitung:
Mit ungewöhnlich deutlichen Worten konstatierte jüngst der hessische Finanzminister Thomas Schäfer, dass das Sicherheitsgewerbe beim Umsatzsteuerbetrug eine unrühmliche Rolle spielt: „Allein in Hessen haben wir dazu 400 Verdachtsfälle. Dabei wird durch komplexe Strukturen mit mehreren Subunternehmen versucht, die Steuerzahlung zu umgehen.“ Er fordert die Umkehr der Steuerschuld. Das freilich dürfte nicht genügen in einer Branche, in der die Beauftragung von Sub-Sub-Sub-Unternehmen – gerade durch die großen Sicherheits-Dienstleister – an der Tagungsordnung ist. Weil es dafür allerdings gute und vor allem praktische Gründe gibt, bleibt die Frage: Sollte der Gesetzgeber die Praxis der Auftragsvergabe an Subunternehmen im Sicherheitsgewerbe strenger reglementieren, um Missbrauch zu verhindern?