Neue Zuständigkeit

Zum Auftakt der „Frage in die Runde – Spezial“ haben vier Sicherheitsverbände Stellung bezogen zur Frage , ob das Sicherheitsgewerbe beim Bundesinnenministerium besser aufgehoben ist als beim Bundeswirtschaftsministerium.

Im Interview mit:

  • VSW · Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V.,
  • BDSW · Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft e.V.,
  • BVMS · Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen e.V.,
  • BfSD · Bundesfachverband für Sicherheit und Selbstverteidigung in Deutschland.


Eine kurze Einleitung:

Die Chancen stehen gut, dass die Zuständigkeit für das private Sicherheitsgewerbe vom Bundeswirtschafts- zum Bundesinnenministerium wechselt. Das löst bei den Sicherheitsverbänden unterschiedliche Reaktionen aus. Der BDSW ist hoch erfreut, hat er doch jahrelang dafür gekämpft. Andere Verbände sind weniger euphorisch, etwa der VSW in Mainz. Dritte wiederum wollten sich öffentlich nicht äußern. Noch anderen hat es offensichtlich ganz die Sprache verschlagen. Jeder eben, wie er mag – und wie er seine eigene Bedeutung einschätzt und sich für seine Mitglieder einsetzt. Vier Sicherheitsverbände haben immerhin Stellung bezogen zur „Frage in die Runde – Spezial“, ob das Sicherheitsgewerbe beim Bundesinnenministerium besser aufgehoben ist als beim Bundeswirtschaftsministerium.

„Derzeit zu viele ungeklärte Aspekte“ – Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW)

Auf den ersten Blick könnte die gewünschte Übertragung der bisherigen Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums für das Bewachungsgewerbe auf das Bundesinnenministerium vorrangig in Bezug auf den Begriff „Sicherheit“ durchaus sinnvoll erscheinen.
Bei genauerer Betrachtung der Thematik stellen sich jedoch diverse, auch juristische Herausforderungen. So ist beispielsweise nicht erkennbar, welche Auswirkungen eine derartige Übertragung auf das Bewacherregister haben würde, das bekanntlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird, das eine Bundesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums ist. Daneben ergeben sich auch Fragestellungen hinsichtlich des Vollzugs. Im Hinblick auf die Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und ebenso hinsichtlich möglicher Sanktionierung bestehen insbesondere auf Ebene der Bundesländer viele offene Punkte. Unabhängig hiervon wird der Zugang zum Gewerbe, sowohl als Gewerbetreibender als auch für Mitarbeiter, durch die IHKs dargestellt, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht der jeweiligen Landeswirtschaftsministerien stehen. Vor dem Hintergrund der Komplexität der Gesamtsituation ist unter den aktuellen Gegebenheiten, vor allem aufgrund verschiedenster ungeklärter Aspekte und mangels aufgezeigter Lösungsansätze, eine abschließende Positionierung derzeit nicht möglich. Es bleibt abzuwarten, wie die kurz skizzierten Problemfelder gelöst werden könnten, um sodann den Wunsch einer Zuständigkeitsübertragung erneut zu bewerten.

„Wir begrüßen den Wechsel ins Bundesinnenministerium“ – Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW)

Die Sicherheitswirtschaft stellt heute mit ihren fast 270.000 Beschäftigten eine unverzichtbare Säule in der Sicherheitsarchitektur in Deutschland dar. Sie trägt maßgeblich zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsprävention und damit dazu bei, dass Deutschland zu den sichersten Ländern der Welt gehört. Die Novellierung der gewerblichen Rechtsgrundlagen in den letzten Jahren waren richtige Schritte für mehr Zuverlässigkeit und Seriosität in der Sicherheitswirtschaft. Künftige Regelungen für die Branche müssen primär die Erhöhung der Sicherheit für die Wirtschaft, Kritische Infrastrukturen und die Öffentlichkeit in Deutschland im Auge haben. Der BDSW begrüßt es deshalb, dass die große Koalition das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz regeln will. Damit hat die Bundesregierung eine zentrale Forderung des BDSW aufgenommen. Seit vielen Jahren weisen wir darauf hin, dass das Gewerberecht nicht mehr ausreicht, der faktischen Bedeutung der privaten Sicherheits-Dienstleister für die Innere Sicherheit in Deutschland gerecht zu werden. Dieses Ziel kann besser durch das Bundesinnenministerium realisiert werden. Wir begrüßen die Grundsatzentscheidung der Bundesregierung, die Zuständigkeit für die privaten Sicherheits-Dienstleister vom Bundeswirtschaftsministerium auf das Bundesministerium des Innern zu übertragen. In einem eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetz sollten die bewährten Regelungen der Gewerbeordnung implementiert und für einige Tätigkeiten spezifische Rechtsgrundlagen mit verbindlichen Vorgaben an die Qualität der Unternehmen und der eingesetzten Sicherheits-Mitarbeiter geschaffen werden.

„Wir erhoffen uns kompetentere und schnellere Entscheidungen“ – Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen e. V. (BVMS)

Wir befürworten den Wechsel, da dann öffentliche und private Sicherheit in einem Ministerium vereint sind. Dadurch kann die Zusammenarbeit untereinander gestärkt werden, was der Sicherheit Deutschlands im Ganzen zu Gute kommen wird. Wir sind da auch voll auf einer Linie mit dem BDSW, der in Sachen Wechsel in die Zuständigkeit des Innenministeriums wirklich gute Pionierarbeit geleistet hat. Auch wir als Mittelstand stellen uns immer wieder die Frage, warum die Politik die öffentliche und private Sicherheit getrennt betrachtet. Mit inzwischen rund 270.000 Mitarbeitern ist der private Sicherheitssektor ja personell beinahe so gut aufgestellt wie der staatliche. Uns geht es diesbezüglich allerdings weniger um Eitelkeiten, sondern wir erhoffen uns von einem Wechsel kompetentere Entscheider sowie schnellere Entscheidungen und deren Umsetzung. Nicht zuletzt hat der holprige Start des Bewacherregisters gezeigt, dass an vielen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.

„Enge Zusammenarbeit mit den Polizeien von Bund und Ländern“ – Bundesfachverband für Sicherheit und Selbstverteidigung in Deutschland (BfSD)

Dass die Zuständigkeit für das private Sicherheitsgewerbe in den Aufsichts- und Aufgabenbereich des Bundesinnenministeriums fallen soll, hat mehrere Vorteile. Das Ministerium ist zuständig für die Innere Sicherheit, und hierzu zählen auch die unzähligen fleißigen Helferlein aus dem Privatsektor. Dass die öffentlichen Sicherheitsorgane mit extremen Nachwuchsproblemen kämpfen, ist bekannt, und kausal steht hier die Befürchtung der Bevölkerung, dass die Polizei die Sicherheit und Ordnung nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der BfSD ist schon seit jeher Befürworter, die Sicherheitslücke zu schließen, indem der Privatsektor in eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeien von Bund und Länder gestellt wird. Nur so ist es möglich, die Herausforderungen der Zukunft noch zu meistern. In sehr vielen der großen privaten Sicherheitsvereinigungen sind unzählige private Sicherheitsmitarbeiter über ihre Arbeitgeber organisiert und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf allen Gebieten. Vom Türsteher über Objektschützer bis hin zum Personenschutz muss hier bei besonders geschultem Sicherheitspersonal eine Reform auf den Weg gebracht werden, um auch hier Aufträge an den Privatsektor abgeben zu können. Vor allem beim Personenschutz sind viele top ausgebildete Experten in Deutschland verfügbar. Jedoch dürfen sie keine hoheitliche Aufgabe übernehmen. Nur mit Sonderregelungen ist so etwas bedingt möglich. Hier kann künftig das Bundesinnenministerium neue Wege gehen. Und wir hoffen, dass es diese gehen wird. Wichtig für die Zukunft in Deutschland ist vor allem das Miteinander aller Sicherheitsorgane und aller professionellen Sicherheitsverbände sowie das Etablieren von gemeinsamen hohen Standards in der Aus- und Fortbildung. Gerade beim § 34a GewO ist enormes Verbesserungspotenzial geboten. Es finden hier keine Fort- und Weiterbildungen statt. Einmal den Schein in der Tasche, gilt dieser für die Ewigkeit. Aber das ist nur ein Punkt, den das Bundesinnenministerium aufgreifen müsste. Fazit: Die Verlagerung der Zuständigkeit birgt aus unserer Sicht ausschließlich Vorteile für die private Sicherheit.

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