orangener Hintergrund mit der Aufschrift Bewacherregister

Nationales „Bewacherregister“

Zum Auftakt der dritten Runde stellen wir die Frage: „Nationales „Bewacherregister“ – zahnloser Tiger oder hilfreiche Maßnahme für Qualitätssteigerung im Bewachungsgewerbe?“

Im Interview mit:

  • Peter Haller · Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH,
  • Michael Metz · Stellvertretender Objektleiter und Ausbilder bei der Frankfurter Niederlassung der Klüh Security GmbH,
  • Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH,
  • Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG


Eine kurze Einleitung:

Die Bundesregierung hat nun den Weg geebnet für die Schaffung eines nationalen „Bewacherregister“, das digitale Daten von Gewerbetreibenden im Bereich Sicherheitsdienstleistung und ihrem Personal zentralisiert abrufen und verwalten kann. Diese bedeutende Maßnahme zielt darauf ab, eine effiziente und transparente Erfassung von relevanten Informationen sicherzustellen. Das Bewacherregister wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet und soll bis zum Jahresende einsatzfähig sein.

Die Entscheidung der Bundesregierung findet Unterstützung beim Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), der dieses Register bereits seit langem gefordert hat. Die Einführung eines zentralisierten Registers wird als wichtiger Schritt angesehen, um die Sicherheitsstandards zu erhöhen, Missbrauch zu verhindern und die Effizienz in der Branche zu steigern. Durch die Sammlung und Verwaltung von Daten zu Gewerbetreibenden und ihrem Personal wird nicht nur die Transparenz verbessert, sondern auch die Möglichkeit geschaffen, schnell auf relevante Informationen zuzugreifen und Sicherheitslücken zu minimieren.

Die Branche selbst erhofft sich von diesem Register eine bessere Regulierung und eine genauere Überwachung, um die Qualität der Sicherheitsdienstleistungen weiter zu stärken. Dieses Bewacherregister leistet einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung und Sicherheit im Bereich der Sicherheitswirtschaft. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung in den kommenden Monaten entfalten wird und welchen Einfluss sie auf die Sicherheitsbranche insgesamt haben wird.

Wie stehen Sie dazu – zahnloser Tiger oder hilfreiche Maßnahme für Qualitätssteigerung im Bewachungsgewerbe?

Dirk Dernbach

Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG
Grau ist alle Theorie, aber der Glaube ist lustvoll
„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie“. Zwar geht der Satz aus Johann Wolfgang von Goethes „Faust“ noch weiter und endet mit „…und grün des Lebens goldner Baum“. Aber belassen wir es an dieser Stelle mal beim ersten Teil. Grundsätzlich bin ich ein Freund all dessen, was uns hilft, die Qualität unserer Branche zu verbessern. Deshalb möchte ich dieses Thema auch nicht schlechtreden, bevor es überhaupt umgesetzt ist. Aber die Älteren unter uns erinnern sich bestimmt, wie viele Aufkleber wir bereits auf Kfz-Kennzeichen und Windschutzscheiben angebracht haben und am Ende zu der Erkenntnis gelangt sind, dass sich die Luft in unseren Städten dadurch nicht merklich verbessert hat und unsere Politiker jetzt über Fahrverbote und eine weitere Umweltplakette debattieren. Mit dem „Faust“-Zitat will ich andeuten, dass wir auch in unserer Branche immer wieder neue Regelungen eingeführt haben, die jedoch anscheinend nie ausgereicht haben. Deshalb möchte ich am Ende Aristoteles zitieren: „Der Glaube, das, was man wünscht, zu erreichen, ist immer lustvoll.“

Peter Haller

Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH
Chance, die Qualitätsziele zu erreichen
Das Umsatzwachstum, das das Sicherheitsgewerbe in den letzten 15 Jahren in Deutschland und Europa verzeichnen konnte, kennt kaum Vergleiche mit anderen Zweigen der Wirtschaft. Aufgrund der 30-jährigen Präsenz und Erfahrung von All Service im Sicherheitsmarkt sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass Wachstum Verantwortung und Nachhaltigkeit bedeutet. Als BDSW-Mitglied sehen wir uns in der Verpflichtung, die Branche zu vertreten und die Qualität der Dienstleistung ständig zu erhöhen. Wir sehen das Bewacherregister als Chance, unsere Qualitätsziele zu erreichen und begrüßen den Erlass des neuen Gesetzes für das Bewachungsgewerbe mit großer Begeisterung und hohen Erwartungen. Durch das Bewacherregister und die dazugehörige Verordnung öffnet sich die Tür für eine engere Zusammenarbeit zwischen Behörden und Gewerbetreibenden der Branche. Das Register soll als Hilfswerkzeug allen Beteiligten dienen – von der registerführenden Behörde bis hin zum Kunden. Es soll darüber hinaus helfen, die Qualität der Branche erheblich zu verbessern und die „schwarzen Schafe“, die oftmals zum schlechten Ruf der Branche beitragen, auszusortieren.

Michael Metz

Niederlassungsleiter Rhein-Main & Niederlassung Süd bei Apleona Security Services
Unverzichtbar und längst überfällig
Der BDSW fordert das Register nicht ohne Grund seit Längerem. Die Einführung des Registers ist aber nur insofern eine ordentliche, richtige und wichtige Maßnahme, wenn dies von den entsprechenden Organen kontrolliert und auch umgesetzt wird. Es ist wichtig, dass sich hier die Spreu vom Weizen trennen kann, so dass auch eine Medienwirksamkeit sichergestellt wird und dies auch beim Endverbraucher sowie bei den „Normalbürgern“ ankommt. Seit Jahren versucht die Wirtschaft, das Image des Sicherheitsgewerbes aufzubessern und wegzukommen vom „Gorilla“. Diese Maßnahme könnte nun ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sein. Insbesondere die Hinterlegung der Daten, zum Beispiel Vorhandensein des gültigen Zertifikats nach § 34a GewO, macht dieses Register unverzichtbar und längst überfällig. Da diese Maßnahme allerdings nur durch einen hohen administrativen Aufwand ermöglicht werden kann, bleibt zu hoffen, dass dies kein purer Aktionismus ist und zur Qualitätssteigerung beiträgt!

Bernd M. Schäfer

Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH
Schritt in die richtige Richtung – aber auch nicht mehr
Seit Jahrzehnten geht es um die Steigerung der Qualität der Sicherheitsdienstleistung und das Herausfischen von schwarzen Schafen, die der Sicherheitswirtschaft einen schlechten Ruf verschaffen. Ein einfaches Mittel, um die Spreu vom Weizen zu trennen, ist der richtige Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung. Leider hat die neue DIN 77200-1 die Chance verpasst, hier eine zeitgemäße Vorgabe zu machen. Auch wurde dieses Thema von der überarbeiteten Fassung von § 6 BewachV im Jahr 2016 ignoriert – das Thema Versicherungsschutz verharrt dort auf dem unzureichenden Stand von 1999. So ist auch das Bewacherregister nicht mehr als ein Schritt in die richtige Richtung. Den Versicherungsschutz als Qualitätskriterium zu definieren, wäre möglich gewesen. Auch hier wurde darauf verzichtet. Problematisch ist, dass die Nutzer des Registers – im Wesentlichen also die Ordnungsämter – von den Inhalten des Versicherungsschutzes keine große Ahnung haben und auch gefälschte Versicherungszertifikate akzeptieren.

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