Zum Auftakt der neunten Runde stellen wir die Frage „Kooperationsvereinbarungen zwischen der Polizei und dem privaten Sicherheitsgewerbe – Augenwischerei, pures Marketing oder probates Präventionskonzept? Was bringen die Kooperationsvereinbarungen wirklich?“
Im Interview mit:
- Bernd M. Schäfer · Geschäftsführender Gesellschafter der Atlas Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienst GmbH,
- Klaus Bouillon · Präsident des BVMS e.V.,
- Michael Metz · Chief Operational Adviser und Ausbilder in der Frankfurter Niederlassung der Klüh Security GmbH,
- Peter Haller · Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH,
- Dirk Dernbach · Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG
Eine kurze Einleitung:
In den meisten deutschen Bundesländern existieren mittlerweile offizielle Kooperationsvereinbarungen zwischen der Polizei und dem privaten Sicherheitsgewerbe. Interessanterweise erfolgen diese Zusammenkünfte ohne unmittelbare Umsätze für das private Sicherheitsgewerbe. Vielmehr steht die gemeinsame Arbeit im Dienste der Kriminalprävention, wie von den involvierten Partnern betont wird. Diese wegweisenden Kooperationsvereinbarungen sollen nicht nur dazu beitragen, die Sicherheitslandschaft zu stärken, sondern auch eine präventive Rolle gegen potenzielle Straftaten einnehmen. Ein bemerkenswertes Beispiel für diese Partnerschaften stellt die jüngste Vereinbarung dar, die im vergangenen November in Brandenburg unterzeichnet wurde. Dieser Schritt wurde nicht nur öffentlichkeitswirksam vor der Presse zelebriert, sondern reiht sich auch nahtlos in eine Serie ähnlicher Vereinbarungen in anderen Bundesländern ein.
Doch kaum dass die Tinte auf den Papieren trocken ist, hört man in der Regel nichts mehr davon. Augenwischerei, pures Marketing oder probates Präventionskonzept? Was bringen die Kooperationsvereinbarungen wirklich?