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Mindestlohn

Zum Auftakt der neununddreißigsten Runde stellen wir die Frage: „Welche Auswirkungen wird die Erhöhung vom Mindestlohn auf das Sicherheitsgewerbe haben, das ja eigentlich mit Tariflöhnen arbeitet? Wird er Folgen für die Tarifverträge haben?“

Im Interview mit:


Eine kurze Einleitung:

Der Mindestlohn von zwölf Euro kommt im Oktober. Ist diese Entscheidung richtig? Welche Auswirkungen wird das auf das Sicherheitsgewerbe haben, das ja eigentlich mit Tariflöhnen arbeitet? Wird er Folgen für die Tarifverträge haben? Wird er die schwarzen Schafe vom Markt fegen und Einfluss auf das Image der Branche nehmen? Und wie sieht es mit der moralischen Seite aus: Sind zwölf Euro fair oder wie hoch müsste ein fairer Mindestlohn sein?

Christine Behle

Stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin, und Leiterin diverser Fachbereiche, darunter „Besondere Dienstleistungen"
Ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit
Es wird niemanden verwundern, dass ver.di den Gesetzentwurf zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns begrüßt. Schon die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 hat die Einkommenssituation von Millionen Menschen verbessert, von denen nicht wenige in „systemrelevanten“, aber gering bezahlten Berufen arbeiten. Für den gesetzlichen Mindestlohn setzten sich damals unsere Gewerkschaft ver.di zusammen mit der Gewerkschaft NGG mit zahlreichen Aktivitäten ein. 2019 beschloss dann der ver.di-Bundeskongress die Forderung nach einer Anhebung des Mindestlohns auf mindestens zwölf Euro, und auch diese Forderung brachten wir beständig in den öffentlichen Diskurs ein. Der Mindestlohn zieht eine wichtige Haltelinie für viele Beschäftigte, insbesondere im Niedriglohnsektor und liefert damit zugleich einen wertvollen Beitrag gegen die Altersarmut. Von der geplanten Erhöhung auf zwölf Euro werden laut verschiedener Studien zwischen 6,2 und 8,6 Millionen Beschäftigte profitieren und teilweise kräftige Lohnerhöhungen erhalten. Sieht man auf die Branchen, wird es sich auf viele Menschen auswirken, die beispielsweise bei Paketdiensten, im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe und auch im Sicherheitsgewerbe beschäftigt sind. Natürlich verdrängt der gesetzliche Mindestlohn tarifliche Regelungen zu einzelnen Lohn- und Entgeltgruppen unter zwölf Euro, die es auch noch im Wach- und Sicherheitsgewerbe gibt. Aber eine allgemeine Lohnuntergrenze wie der gesetzliche Mindestlohn und Tarifverträge mit Regelungen für alle Lohn- und Entgeltgruppen, Zuschlägen, Urlaubsansprüchen, Arbeitszeit und vielen Arbeitsbedingungen mehr, stehen nicht im Widerspruch. Der gesetzliche Mindestlohn ist gute und richtige Ergänzung, mit dem der Staat ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit schafft. Zudem schützt der Mindestlohn Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifvertrag. Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die Stärkung tarifgebundener Unternehmen aus, denn einzelne tariflose Unternehmen können nicht länger auf Kostenvorteile durch Lohndumping setzen. Das wird sich auch in der Sicherheitsbranche zeigen, und gute Arbeitsbedingungen sind auch notwendig. Unter anderem die Pandemie hat aufgezeigt, dass die Branche vielfältiger wird und die Digitalisierung beispielsweise verdeutlicht, sie wird dazu anspruchsvoller. Für gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne tritt ver.di solidarisch mit betriebs-, tarif- und gesellschaftspolitischem Engagement ein. Arbeit ist immer attraktiver, wenn es eine faire und angemessene Bezahlung gibt, die insbesondere Arbeitsbelastung und Qualifikation berücksichtigt. Ein Mindestlohn sollte ein deutlich existenzsicherndes Einkommen und spätere Rente gewährleisten sowie die steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Mit einem Blick auf die europäische Mindestlohnrichtlinie wäre es folgerichtig, die in der Gesetzesbegründung enthaltene Orientierung am Schwellenwert von 60 Prozent des Medianlohns – des mittleren Einkommens einer Gesellschaft – auch direkt im Gesetz zu verankern.

Dirk Dernbach

Geschäftsführer der SECURITAS Sport & Event GmbH & Co. KG
Der Farbwechsel von Schwarz auf Weiß kann schnell gehen
Dass der Mindestlohn sukzessive steigen würde, sollte jedem klar gewesen sein. Ich finde den Zeitpunkt sehr unpassend, waren doch künftige Erhöhungen bereits beschlossen, so dass sie auch bei Tarifverhandlungen berücksichtigt wurden. Dennoch schön zu sehen, dass es auch Wahlversprechen gibt, die zeitnah umgesetzt werden. Unsere Branche wird es am Tag der Umsetzung nicht so sehr treffen, liegen die meisten „tariflichen Mindestlöhne“ doch bereits über diesem Niveau. Wenn wir das sachlich reflektieren, finden wir aufgrund von Personalknappheit kaum noch Personal, das bereit ist, für den tariflichen Mindestlohn zu arbeiten. Und das führt uns generell wieder zum Thema „Preissteigerungen“. Selbstverständlich werden diese Faktoren auch Einfluss auf kommende Tarifverhandlungen haben. Inwiefern die Situation Einfluss auf „schwarze Schafe“ haben könnte, verstehe ich nicht ganz, ändert sich doch auch für diese nur rein rechnerisch etwas. Was haben wir nicht schon alles versucht, sie zum Aussterben zu bewegen! Wie lautet die heutige Definition von „schwarzes Schaf“ eigentlich? Ich durfte schon Zeuge sein, wie Angehörige unserer Branche geehrt wurden, Jahre später Kost und Logis auf Staatskosten erhielten und heute als Aushängeschild für erfolgreiches Unternehmertun stehen. Insofern kann der Farbwechsel von Weiß auf Schwarz recht schnell vonstattengehen. Ob der gesetzliche Mindestlohn fair ist, kann ich nicht beurteilen. Das ist bestimmt individuell zu betrachten. Man sollte aber nicht vergessen, dass es sich bei der Entlohnung in der Regel um keinen Ausbildungsberuf handelt, der eine dreijährige Ausbildung voraussetzt. Meiner Ansicht nach muss jeder, der einem Vollzeitjob nachgeht, damit einen Lohn erzielt, der ihm ein auskömmliches Leben ermöglicht, ohne dass er auf staatliche Hilfe angewiesen ist.

Dirk Faßbender

Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG
Wo kein Kläger, da kein Richter
Grundsätzlich ist ein höherer Mindestlohn begrüßenswert, obwohl es hier und da sicherlich Arbeitgeber vor größere Herausforderungen stellen wird. Nicht alle Preiserhöhungen lassen sich unmittelbar und 1:1 am Markt umsetzen, zumal die Budgetplanungen der Kunden für 2022 bereits im vergangen Jahr abgeschlossen wurden. Dass bereits heute eine Vielzahl der Beschäftigten höher entlohnt werden, ist unbestritten. Dennoch wird es unumgänglich eine Anhebung in den tariflichen Ecklöhnen geben. In den unteren Lohngruppen wird der Aufschlag dringend benötigt, in den oberen spielt er keine Rolle. Wer heute seine Mitarbeiter unterhalb des Mindestlohns bezahlt, wird sich auch von einer weiteren Erhöhung unbeeindruckt zeigen, nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Hier sind eindeutig die Überwachungsbehörden in der Pflicht, diese Unternehmen deutlich engmaschiger zu kontrollieren. Aber auch jeder Arbeitnehmer sollte für sich überlegen, ob er unter Tarif entlohnt werden möchte oder nicht doch lieber zu einem tariftreuen Unternehmen wechselt. Offene Stellen gibt es genügend und die tarifgebundenen Unternehmen suchen händeringend gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Und was die Fairness angeht: Es wird nie jemand von sich behaupten, dass er fair entlohnt wird; es darf immer und auch gerne etwas mehr sein. Ob und wie das allerdings der Arbeitgeber- bei den schmalen Margen in der Bewachungsbranche – zahlen kann und ob die Kunden bei den Erhöhungen, trotz geschlossener Budgets, mitgehen, muss die Zeit zeigen. Es gibt bekanntlich immer einen am Markt, der es noch etwas billiger macht.

Julia Al Fawal

Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG
Bei der Mitarbeiterakquise geht uns ein entscheidendes Argument verloren
Ich muss sagen, mich hat überrascht, dass die Mindestlohnerhöhung noch im Jahr 2022 geschieht. Und ich finde diese Entscheidung sehr unglücklich. Es ist für mich unverständlich, warum man nicht noch zwölf Wochen hätte warten können und die gesetzliche Änderung zum 1.1.2023 mit Beginn eines neuen Kalenderjahrs hätte in Kraft treten lassen. Somit wird nun in bestehende Tarifverträge eingegriffen, die infolgedessen unwirksam werden. Dies führt zum einen dazu, dass Firmen, die bislang nicht Mitglied im Tarifverbund waren, nun auch keinen Anreiz sehen, dies zu ändern, und zum anderen die tarifgebundenen Firmen erneut auf ihre Kunden zwecks Verhandlungen zugehen müssen – inmitten eines Geschäftsjahrs. Für die Tarifmitglieder im Sicherheitsgewerbe sehe ich die Anhebung des Mindestlohns besonders kritisch. Da wir nun nicht mehr „über dem Mindestlohn“ bezahlen, geht uns ein entscheidendes Argument bei der Mitarbeiterakquise verloren, die derzeit ohnehin schon schwierig ist. Die Anhebung des Mindestlohns ist generell ein notwendiger Schritt, der bei steigenden Miet- und Lebensunterhaltungspreisen der Existenzsicherung dient. Es ist nicht hinnehmbar, dass Vollzeitbeschäftige noch Aufstockungen in Anspruch nehmen müssen, um ihren Lebensunterhalt bezahlen zu können. Meiner Meinung nach reichen zwölf Euro zur Erreichung dieses Ziels noch nicht aus. Ich sehe aber auch „unsere“ Unternehmerseite und vertrete die Ansicht, dass man dieses Ziel durch kleine, stetige Schritte umsetzen muss. Es kann nicht innerhalb von ein paar Jahren erreicht werden, was die Politik vor der Mindestlohneinführung im Jahr 2015 jahrelang versäumt hat. Dass die Mindestlohnerhöhung für das Sicherheitsgewerbe eine Imageverbesserung mit sich bringt, sehe ich nicht, denn der Lohn von zwölf Euro ist ja kein Alleinstellungsmerkmal, sondern branchenübergreifend. Spannend bleibt die Frage, ob die Lohnentwicklung dazu führt, dass unseriöse Firmen vom Markt vertrieben werden. Da mache ich mir allerdings wenig Hoffnung. Wer Wege findet, einen Mindestlohn von 9,35 Euro zu umgehen, wird diese auch bei zwölf Euro finden!

Peter Haller

Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH
Die Einmischung in die Tarifhoheit der Sozialpartner ist der falsche Weg
Grundsätzlich halte ich einen Lohn in Höhe von zwölf Euro für die Mitarbeitenden für richtig. Die Anpassung der unteren Lohngruppen im Sicherheitsgewerbe ist längst fällig. Gleichwohl halte ich die politische Vorgabe für falsch. Der richtige Weg wäre gewesen, dass die Politik die Tarifvertragsparteien verbindlich dazu auffordert, einen Einstiegslohn von zwölf zu vereinbaren. Diese Löhne hätten dann als allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. Damit wäre sichergestellt, dass diese von allen Beteiligten zu zahlen sind. Die Einmischung in die Tarifhoheit der Sozialpartner ist der falsche Weg. Die Einführung des Mindestlohnes zum Herbst 2022 ist für uns äußerst problematisch. Durch die Pandemie ist es bei den Unternehmen zu starken Verwerfungen gekommen. Aufträge, insbesondere im Umfeld Aviation, sind weggefallen, Auftraggeber leiden unter den Corona-Maßnahmen und sind, wie wir, von Kurzarbeit betroffen. Es ist zwingend notwendig, dass die Politik den Mindestlohn nicht nur durchsetzt, sondern seine Einhaltung auch prüft. Ansonsten befürchte ich, dass die „schwarzen Schafe“ am Markt weiter auf Kosten der Allgemeinheit und der Mitarbeitenden Kasse machen. Die Beurteilung, ob zwölf Euro ein fairerer Stundenlohn ist, ist in einer sozialen Marktwirtschaft nicht möglich. Dafür gibt es das Instrument der Sozialpartner. Diese „versuchen“, faire Löhne zu verhandeln. Der Mindestlohn betrifft meiner Einschätzung nach 75 % der Mitarbeitenden. Die anderen liegen teilweise deutlich darüber. Die Erhöhung des Mindestlohnes könnte zu Preiserhöhungen von 20 Prozent führen. Es wird spannend sein, wie die Auftraggeber auf diese Preiserhöhung reagieren werden.

Martin Handschuh

Leiter Key Account Management der WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG
Anhebung tarifvertraglicher Lohnstrukturen auf ein armutsfestes Niveau
Das Thema einer fairen Entlohnung ist permanent aktuell und erlangt durch die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro eine breite Öffentlichkeit. Wir sind uns alle einig, dass es eine vernünftige Bezahlung für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen braucht, um einen Anreiz für qualifiziertes Personal zu setzen. Denn wenn wir ehrlich sind, ist die faire Bezahlung die offensichtlichste Art der Wertschätzung der Leistung. Wenn zwölf Euro dazu beitragen, die Personalressourcen zu erhöhen und somit die Sicherheitsbranche aktiv für potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu machen, dann ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Der Mindestlohn als solches kann daher in unserem Gewerbe auf mehreren Ebenen wirken: Zum einen wird er vermutlich dazu führen, dass die Tarifparteien die niedrigste Lohngruppe oberhalb des Mindestlohnes abschließen, was die Attraktivität der Branche für potenzielle Arbeitskräfte steigert. Eine Anhebung auf zwölf Euro würde aber auch zu einer systematischen Aufwertung einzelner Branchen führen und dazu beitragen, bestimmte tarifvertragliche Lohnstrukturen auf ein armutsfestes und existenzsicherndes Niveau anzuheben. Allerdings wird es auch die Preise für Produkte und Dienstleistungen der Sicherheitsbranche erhöhen, was eine mögliche Preissteigerung in sämtlichen Bereichen zur Folge hat. Es wird eine anstrengende Zeit, diese Mehrkosten über einen gewissen Zeitraum zu tragen, bis sie kompensiert sind – das ist aber auch von der Kundschaft abhängig, denn diese wird sich auch mit höheren Preise konfrontiert sehen. Kurzfristig kann dabei sicherlich die Zahl der „schwarzen Schafe“ reduziert werden, allerdings wird es sich mittelfristig in alten Muster einpegeln. Die kurze Eruption am Markt wird kaum zu spüren sein – dazu sind andere Hebel nötig. Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz und strengere Vorgaben und Regularien im Industriebereich könnten das Image der Branche positiv aufpolieren. Fakt ist: Besonders spannend wird es, wenn die Tarifverträge obsolet werden, da der Mindestlohn die Tariflöhne überbietet. Die Frage, wie hoch ein fairer Mindestlohn sein sollte, ist nicht so einfach zu beantworten: In Großstädten um Einiges höher als zwölf Euro, um ein Einkommen oberhalb der Aufstockungsschwelle zu erzielen. Es wird immer dann schwierig, wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Leben in Kundschaftsnähe nicht mehr leisten können. Denn wie wir wissen, sind die Lebenshaltungskosten auch innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich. Ob weiterhin ein Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro bei einer durchgängigen Vollzeiterwerbstätigkeit einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung ermöglicht, ist fraglich.

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