Türkiser Hintergrund mit der Aufschrift Rückführung abgelehnter Asylbewerber

Rückführung abgelehnter Asylbewerber

Zum Auftakt der achten Runde stellen wir die Frage „Wäre die professionelle Unterstützung bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber nicht auch ein denkbares Geschäftsfeld für private Sicherheits-Dienstleister?“

Im Interview mit:

  • Dr. Harald Olschok · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) und der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW),
  • Dirk Faßbender · Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG,
  • Ralf Philipp · Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG,
  • Gero Dietrich · Geschäftsführer der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW),
  • Julia Al Fawal · Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG,
  • Stefan Wegerhoff · Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH


Eine kurze Einleitung:

„Um bei den Rückführungen nach Gambia die Schlagzahl zu erhöhen, wollen wir uns in Baden-Württemberg auf dem freien Markt nach geeigneten Fluglinien umschauen. Diese sollen neben dem Flugzeug und der Crew auch die Sicherheitsbegleitung stellen können“, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl.
Diese Initiative zeigt das Bestreben, effiziente und verantwortungsbewusste Maßnahmen zu ergreifen, um Rückführungen zu optimieren und den gesamten Prozess zu straffen. Die Suche nach geeigneten Fluglinien und Sicherheitsbegleitungen unterstreicht das Engagement, sicherzustellen, dass diese Rückführungen nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erfolgreich sind.
Der Fokus liegt dabei nicht nur auf dem Transportmittel selbst, sondern auch auf den begleitenden Sicherheitsmaßnahmen.
Diese strategische Herangehensweise verdeutlicht die Bemühungen, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen und unter Berücksichtigung humanitärer Aspekte einen geordneten und sicheren Rückführungsprozess zu gewährleisten.
Dabei stellen sich die Fragen: „Wäre die professionelle Unterstützung bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber nicht auch ein denkbares Geschäftsfeld für private Sicherheits-Dienstleister? Wenn ja: Was wären die dafür notwendigen Voraussetzungen (Qualifizierung, Bezahlung usw.). Wenn nein: Warum nicht?“

Gero Dietrich

ehemaliger Geschäftsführer der Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. (VSW)
Mitarbeiter wären dafür bislang nicht ausreichend qualifiziert
Entsprechend der aktuellen Vorgaben, die sich unter anderem aus Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Bundespolizeigesetz (BPolG) und dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergeben, stellt die Durchsetzung der Rückführung ausreisepflichtiger Asylsuchender auf dem Luftweg eine originäre Aufgabe des Staates dar. Auch wenn es durchaus denkbar erscheint, dass seitens der privaten Sicherheits-Dienstleister ein weiteres Outsourcing in der Luftsicherheit gewünscht ist, wäre es in diesem konkreten Bereich meines Erachtens jedenfalls derzeit undenkbar, da es klassisch hoheitliches Handeln ist. Unabhängig von der Herausforderung, notwendige gesetzliche Änderungen beziehungsweise entsprechende Neuregelungen zu schaffen, wären die Mitarbeiter privater Sicherheits-Dienstleister für derartige Aufgaben bislang auch nicht ausreichend qualifiziert. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die Anzahl der Rückführungen rückläufig ist und künftig wohl noch stärker zurückgehen wird.

Dirk Faßbender

Prokurist und Leiter der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG
Schon heute ist die Mitwirkung durchaus üblich
Schon heute üben private Sicherheitsdienste vielfältige Aufgaben bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus – sei es als Verwaltungshelfer (ohne Beleihung) bei der Abschiebung nach § 58 AufenthG zur Unterstützung der Vollzugsbehörde oder in einer Abschiebungshafteinrichtung als aufsichtsführende Personen. Wirken Fluggesellschaften an Abschiebungen mit, ist es durchaus üblich, dass auch private Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen. Nach § 12 LuftSiG ist in diesem Fall immer der Flugzeugführer (Pilot) für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an Bord verantwortlich. Hierzu kann er alle Maßnahmen treffen (lassen), um Gefahr für Personen an Bord oder für das Luftfahrzeug selbst abzuwehren. Dies schließt auch den Einsatz privater Sicherheitskräfte ein und kann bis zur Fesselung von Personen gehen, um sie ruhigzustellen. Dabei müssen Flugzeugführer und privates Sicherheitspersonal den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren (§ 12 LuftSiG). Qualifikationsanforderungen: IHK-Sachkundeprüfung (§ 34a GewO) in Verbindung mit BewachV.; gute Kenntnisse der deutschen Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrechte sowie im LuftSiG, insbesondere § 12; Kommunikations-/Deeskalationstechniken; Kenntnisse kultureller und ethischer Besonderheiten; gute Kenntnisse in zumindest einer Fremdsprache; Erste-Hilfe-Ausbildung; vorbeugender und abwehrender Brandschutz; gute körperliche Fitness und mentale Flugtauglichkeit.

Julia Al Fawal

Geschäftsführerin der ToSa Security & Service GmbH & Co.KG
Kein Geschäftsfeld für klassische Public Private Partnership
Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber, abgesichert durch private Sicherheitsfirmen, ist meiner Meinung nach kein Geschäftsfeld, in dem die klassische Public Private Partnership Anwendung finden sollte. Vor allem die Abschiebung nach Gambia bedeutet eine vorherige interkontinentale Kommunikation mit den Rückführungsländern, diese Kommunikation wird auf Ebene der Ministerien und der Bundespolizei geführt. Ich bezweifele, dass eine ausreichende Einbindung und Versorgung mit sensiblen Informationen der Mitarbeiter privater Sicherheits-Dienstleister gewährleistet werden kann. Ebenso, so sagen es Erfahrungsberichte, kommt es vor allem bei Rückführungsflügen in afrikanische Länder vermehrt zu Handgreiflichkeiten verzweifelter Abgeschobener an Bord, sodass man sie dann festnehmen und ruhigstellen muss – diese Handhabung ist eindeutig Aufgabe der Polizei.

Dr. Harald Olschok

1992 bis 2022 Hauptgeschäftsführer der BDGW und des BDSW. Heute ist er Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirats.
Warum sollten Private abgelehnte Asylbewerber nicht zurückführen können?
Die Bundesregierung hat vor acht Jahren entscheiden, deutsche Handelsschiffe mit bewaffneten privaten Sicherheitskräften zu schützen. Seit über 20 Jahren wird in Nordrhein-Westfalen die größte Abschiebeeinrichtungen von privaten Sicherheitsdiensten bewacht. Warum sollten wir dann nicht abgelehnte Asylbewerber zurückführen können? Eins unserer Mitglieder hat dies in den 1990er Jahren schon einmal gemacht. Wenn die Politik diese schwierige Aufgabe an private Sicherheitsdienste vergeben will, sind die rechtlichen Grundlagen zu prüfen und gegebenenfalls auch neu zu schaffen. Dazu gehören auch die Anforderungen an die Qualifikation der Privaten. In den Mitgliedsunternehmen gibt es eine ganze Reihe ehemaliger Spezialkräfte von Bundeswehr und Polizei, die dieser Aufgabe durchaus gewachsen sind. Ich denke aber nicht, dass dies zu einem Massengeschäft für private Dienstleister werden würde. Diese Aufgabe muss deshalb auch nicht tarifiert werden. Die dafür geeigneten Kräfte kennen ihren individuellen „Marktwert“.

Ralf Philipp

Leiter Marketing & Geschäftsentwicklung der CMD – Sicherheit und Dienstleistungen GbmH & Co. KG
Verschiebung von Verantwortung ohne richtiges Konzept
Als Verantwortlichem für Geschäftsentwicklung sollte sich angesichts der Möglichkeit, in einem hart umkämpften Markt zusätzlichen Umsatz zu generieren, ein Lächeln auf meinem Gesicht abzeichnen. Allerdings haben wir uns nach einiger Überlegung aktiv dagegen entschieden. Aktuell halten wir weder den Staat noch die Branche für fähig, dieser Herausforderung erfolgreich zu begegnen. Der Staat fördert mit seiner Billigbieter-Mentalität bei Ausschreibungen das Absinken des Qualitätsniveaus, wohl wissend, dass einige Dienstleister zu Lasten von Qualität und Arbeitsbedingungen diesen Weg mitgehen. Wie diese Strategie ausgeht, erfahren wir regelmäßig im Zusammenhang mit Bewachungsaufträgen in Flüchtlingseinrichtungen. Ein seriöser Dienstleister berücksichtigt alle Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz. Meldungen in der Presse lassen erahnen, welch enormer psychischer Druck auf allen Beteiligten lastet. Ein Polizist wird im Rahmen seines Studiums und während seines Dienstes auf diese Aufgabe vorbereitet. Im Rahmen der Fürsorgepflicht wären Eignung und Qualifikation der Mitarbeiter für diese Aufgabe zu berücksichtigen. Stand heute sehe ich hier nur eine Verschiebung von Verantwortung ohne richtiges Konzept.

Stefan Wegerhoff

Geschäftsführender Gesellschafter der SAW – Bildungszentrum NRW GmbH
Unterstützung ja, Ablösung nein
Darauf habe ich keine eindeutige Antwort. Die Pro-Argumente: Für Rückführungen zuständig ist die Bundespolizei, die aus verschiedenen Gründen bereits überlastet ist. Deshalb liegt es nahe, einige ihrer originären Aufgaben mit weniger Personal und dadurch auch mit „geringerer Qualität“ durchführen zu lassen. Dies beeinträchtigt allerdings das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und letztlich auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Durch eine Entlastung, zumindest bei der Flugbegleitung/-sicherung, ist die Entspannung der Lage durchaus denkbar, jedoch fehlt es an der Qualifikation der privaten Sicherheits-Mitarbeiter. Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit verfügt zwar über eine Vielzahl von Kompetenzen, sollte jedoch vor einer solchen Verwendung einer speziellen Unterweisung unterzogen werden. Auch die Entlohnung privater Kräfte sollte bei dieser Tätigkeit, im Gefahrenpotenzial vergleichbar mit der im öffentlichen Personenverkehr, adäquat sein. Das Contra-Argument: Die spezielle Unterweisung ist zwar grundsätzlich wünschenswert, jedoch müsste ein Praxisversuch die Tauglichkeit erst unter Beweis stellen. Grundsätzlich gilt: Die Unterstützung der Polizei durch Private ist denkbar, eine vollständige Ablösung der vollzugsbehördlichen Kräfte jedoch nicht. Es könnte auf jeden Fall ein guter Schritt zur engeren Zusammenarbeit zwischen Behörden und Sicherheitsdiensten sein (Stichwort: Public Private Partnership).

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